Gemeinde Kappelrodeck

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Aktuelles aus dem Rathaus

25.04.2024

Standortentscheidung Rathaus Kappelrodeck/ Gemeinde bietet weitere Informationsmöglichkeiten für Bürger an

Drei Varianten standen zur Auswahl:
•             Eine Modernisierung und Erweiterung des Altbaus in der Hauptstraße 65, in der das Gebäude bis auf das Betonskelett zurück- und dann neu und größer aufgebaut wird.
•             Ein Abriß des Bestandsgebäudes mit einem Neubau auf dem 989 Quadratmeter großen Grundstück.
•             Und ein Neubau auf dem rund drei Mal so großen, 2.828 Quadratmeter großen Rössel-Areal, ebenfalls an der Hauptstraße gelegen und 95 Meter vom aktuellen Standort entfernt.
 
Für alle drei Varianten wurde ein Machbarkeitsstudie bezogen auf das für das Rathaus notwendige Raumprogramm erstellt. Alle drei Varianten können das erforderliche Raumprogramm erfüllen. Auch technisch wäre jeder der identifizierten Varianten grundsätzlich machbar- irgendwie. Die ermittelten groben Kostenschätzungen nach Quadratmeter mit gemittelten Baukosten aus sogenannten Indexen taugen im vorliegenden Fall nachvollziehbarerweise nicht als Entscheidungsgrundlage: Es liegt das selbe Raumprogramm und noch keine kalkulierbaren Planungen zugrunde. Um zu genauen Kosten zu kommen bedarf es tieferer Planungen, zudem müssen sie auf den Lebenszyklus des Gebäudes umgerechnet werden. Vergaberechtlich unterliegt bereits die Vergabe der Planungsleistungen im EU-Recht, und zwar standortunabhängig.
Welche Größenordnung die Baukosten zur Schaffung der des benötigten und mehrfach plausibilisierten Raumprogramms haben, lässt sich verlässlich erst mit Abschluss des Planungsverfahrens sagen, das über ein Jahr in Anspruch nehmen wird und einer vorherigen Standortauswahl bedarf.
Und deshalb ist glasklar: Bei der vorhandenen Konfiguration an Varianten ist für die jetzt zu entscheidende Frage der „Standortwahl“ eine Kostenprognose weder belastbar noch ist sie geeignet, um eine Entscheidung zu treffen.
Genau aus dieser Erkenntnis heraus hat der Gemeinderat Ende 2023 beschlossen, aus den eigenen Reihen eine „AG Rathaus“ als Expertenkommission einzusetzen. Fachlich von externen Experten begleitet und mit entsprechenden fachlichen Einbindungen sowie Rückkopplungen in den Gemeinderat hat die AG Rathaus in einem zeit- und arbeitsintensiven Prozess ihre Aufgabe mit der angemessenen Verantwortung für das Thema erfüllt, nämlich: Faktenbasiert eine sachorientiert eine Entscheidungsempfehlung vorzulegen. An knapp 40 formulierten Zielen und Kriterien orientiert, kam die AG Rathaus zum einhelligen Ergebnis, dem Gemeinderat einen Neubau am über 2.800 Quadratmeter großen Standort Rössel-Areal, das sich im Gemeindeeigentum befindet, vorzuschlagen.
Wesentliche Aspekte für die Empfehlung waren die städtebaulichen Optionen, die Zukunfts- und Entwicklungsfähigkeit des Standortes, die Möglichkeiten für den jeweiligen Alternativ-Standort, eine wirtschaftliche Abwicklung der Bauphase ohne zwei Umzüge und hohe Investitionen in Provisorien. Aber auch das Kostenrisiko einer Sanierung und die Kalkulierbarkeit von Bauzeit und Baukosten.
Dies entspricht damit auch dem Votum derer, die große Teile ihrer Lebenszeit im Bestands-Altbau verbringen und nicht nur das Gebäude, sondern auch die Anforderungen an eine moderne Verwaltungs-Infrastruktur beurteilen können: Das Stimmungsbild der Mitarbeitenden ergab eine einstimmige Präferenz für die vorgeschlagene Variante.
Alle interessierten Bürger waren zu einer Bürgerinformationsveranstaltung  eingeladen, in deren Rahmen auch an verschiedenen Stationen alle vorhandenen Informationen erhältlich waren und Ideen eingebracht werden konnten. Die Bürger haben noch weitere Hinweise für eine zukunftsfähige Planung eingebracht und in weiten Teilen die Empfehlung der AG Rathaus nachvollziehen können.
Am Montag, dem 22. April, hat der Gemeinderat dann in öffentlicher Sitzung mit großer Mehrheit den Standort „Rössel-Areal“ beschlossen.
Nun gilt es, ein möglichst präzises und aussagekräftiges Leistungsverzeichnis zu erstellen, um im Rahmen der vorgesehenen Mehrfachbeauftragung und des zweistufigen Verfahrens zu einem möglichst maßgeschneiderten und mit Kosten hinterlegten Planentwurf zu kommen. Der Gemeinderat hat am 22.April eben auch entschieden, keinen Architektenwettbewerb durchzuführen, der voraussichtlich mit mehr Kosten als die jetzt vorgesehene Mehrfachbeauftragung verbunden gewesen wäre- doch selbst bei dieser ist mit eine sechsstelligen Summe zu rechnen. Da die Gemeinde trotz zweckgebunden für das Projekt bewusst angesparter Mittel das Bauvorhaben nur unter Zuhilfenahme von Fördermitteln realisierbar sieht, ist das Verfahren eingetaktet in den Förderzeitraum der Ortskernsanierung: In der ersten Jahreshälfte 2025 endet das aktuelle Sanierungsgebiet, bis dahin soll das Planungsverfahren abgeschlossen sein. Damit auch alle Bürger, die bislang noch keine der angebotenen Gelegenheiten nutzen konnten, die Argumente und den Entscheidungsprozess transparent nachvollziehen können, werden im 2. Obergeschoß des Rathauses die Informationen aus der Bürgerinformationsveranstaltung ausgehängt, jedermann kann sich damit während der Öffnungszeiten individuell informieren.