Rathaus & Gemeinderat
Ihr Draht zu unsGemeinde Kappelrodeck Hauptstraße 6577876 Kappelrodeck Tel.: 07842 8020 Fax: 07842 80276 E-Mail schreiben DienstleistungenVerzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse - Eintragung beantragenAls Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsvertrag eintragen lassen. Dieses Verzeichnis führen Kammern (z.B. IHK, HWK) oder Regierungspräsidien. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest. Das Verzeichnis enthält folgende Angaben:
Generelle Zuständigkeit:die für Sie als Ausbildungsbetrieb zuständige Stelle (Kammer oder Regierungspräsidium) Voraussetzungen:Voraussetzungen sind:
Hinweis: Spätestens am Tag der Anmeldung der Auszubildenden zur Zwischenprüfung oder zum ersten Teil der Abschlussprüfung muss die ärztliche Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorliegen. Ansonsten wird der Eintrag gelöscht. Unterlagen:
Ablauf:Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags müssen Sie die Eintragung ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Stelle beantragen. Tipp: Ein Formular für den Antrag für Baden-Württemberg stellt Ihnen die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart zum Download zur Verfügung. Hier erhalten Sie auch ein Muster für einen Berufsausbildungsvertrag. Kosten:Die vom Ausbildungsbetrieb zu bezahlenden Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Stelle. Für Auszubildende ist die Eintragung gebührenfrei. Frist:unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrags, spätestens vor Beginn der Berufsausbildung Rechtsgrundlage:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Architektenkammer Baden-Württemberg
Handwerkskammer Freiburg
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag 07.30 bis 17.30 Uhr
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag: Freitag:
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Sprechzeiten: Telefonische Sprechzeiten: 0711 - 7 228 632 - 0
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Notarkammer Baden-Württemberg
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Regierungspräsidium Freiburg
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Steuerberaterkammer Südbaden
Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart hat dessen ausführliche Fassung am 30.04.2015 freigegeben. |