Rathaus & Gemeinderat
Ihr Draht zu unsGemeinde Kappelrodeck Hauptstraße 6577876 Kappelrodeck Tel.: 07842 8020 Fax: 07842 80276 E-Mail schreiben DienstleistungenFührungszeugnis (erweitert) beantragenPolizeiliche Führungszeugnisse geben Auskunft darüber, ob die im Zeugnis bezeichnete Person vorbestraft ist oder nicht. Arbeitgeber verlangen daher oft vor der Einstellung eines neuen Arbeitnehmers oder einer neuen Arbeitnehmerin die Vorlage eines Führungszeugnisses. Wenn Sie hauptberuflich oder ehrenamtlich mit Minderjährigen arbeiten wollen, müssen Sie auf Verlangen ein "erweitertes Führungszeugnis" vorlegen. Am häufigsten werden folgende Führungszeugnisse gewünscht:
Das erweiterte Führungszeugnis soll die Beschäftigung von einschlägig vorbestraften Bewerbern und Bewerberinnen in sensiblen Bereichen verhindern. Dazu zählen beispielsweise folgende Tätigkeiten:
Die Daten des Führungszeugnisses stammen aus dem Bundeszentralregister. Das Bundeszentralregister enthält beispielsweise strafgerichtliche Verurteilungen, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten und Vermerke über die Schuldunfähigkeit. In das erweiterte Führungszeugnis werden dieselben Eintragungen wie in ein einfaches Führungszeugnis aufgenommen. Daneben werden weitere Verurteilungen vermerkt, die einer Arbeit mit Minderjährigen entgegenstehen können, beispielsweise alle Geldstrafen wegen Besitzes von Kinderpornographie oder exhibitionistischer Handlungen. Die Eintragungen bleiben nicht auf Dauer im Register. Nach Ablauf bestimmter Fristen werden sie gelöscht. Enthält das Bundeszentralregister keine für das Führungszeugnis relevanten Daten, steht im Führungszeugnis "Inhalt: keine Eintragung". Die betreffende Person darf sich dann als nicht vorbestraft bezeichnen. Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates haben und in Deutschland wohnen, können Sie auch ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. In ein solches Führungszeugnis ist eine zusätzliche Mitteilung über Eintragungen im Strafregister Ihres Herkunftsmitgliedstaates aufgenommen. Generelle Zuständigkeit:die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes Voraussetzungen:Ein erweitertes Führungszeugnis können Sie beantragen, wenn es gesetzlich vorgesehen ist oder in bestimmten Fällen benötigt wird. Diese Fälle sind:
Unterlagen:
Hinweis: Lassen Sie sich von der anfordernden Stelleschriftlichbestätigen,dass bei Ihnen die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterten Führungszeugnisses vorliegen. Wenn Sie Ihr Führungszeugnis im Internet über das Onlineportal direkt beim Bundesamt für Justiz stellen möchten, brauchen Sie zusätzlich:
Ablauf:Sie können den Antrag stellen:
Für jede Form der Antragstellung gilt: Bei der Antragstellung müssen Sie angeben, ob Sie das Zeugnis für private Zwecke (N) oder zur Vorlage bei einer Behörde (O) benötigen. Wenn Sie das Zeugnis für private Zwecke benötigen, erhalten Sie es direkt vom Bundesamt für Justiz mit der Post. Ein Zeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die Behörde geschickt. Geben Sie daher die Anschrift der Behörde und möglichst auch das Aktenzeichen an. Sie können beantragen, das Behördenführungszeugnis vorher einzusehen. Es wird dann zunächst an ein von Ihnen genanntes Amtsgericht übersandt, falls es Eintragungen enthält. Dort können Sie es einsehen. Anschließend leitet das Amtsgericht das Führungszeugnis an die Behörde weiter. Der Weitergabe können Sie widersprechen. Dann wird das Führungszeugnis vernichtet. Hinweis: Wenn Sie nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen, können Sie den Antrag unmittelbar beim Bundesamt für Justiz stellen. Kosten:EUR 13,00 Sonstiges:Umfangreiche Informationen zum Bundeszentralregister finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz, einschließlich der häufigsten Fragen und Antworten dazu. Behörden können Führungszeugnisse über bestimmte Personen erhalten, wenn sie diese zur Erledigung ihrer hoheitlichen Aufgaben benötigen. Voraussetzung ist, dass die Aufforderung an die betroffene Person, ein Führungszeugnis vorzulegen, nicht sachgemäß oder zuvor erfolglos geblieben ist. Die betroffene Person hat gegenüber der Behörde einen Anspruch auf Einsicht in das Führungszeugnis. Formulare:Rechtsgrundlage:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Gemeinde Kappelrodeck
Sprechzeiten: Montag Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.08.2015 freigegeben. |