Rathaus & Gemeinderat
Ihr Draht zu unsGemeinde Kappelrodeck Hauptstraße 6577876 Kappelrodeck Tel.: 07842 8020 Fax: 07842 80276 E-Mail schreiben DienstleistungenBürgerbegehren einreichenMöchten Sie erreichen, dass in Ihrer Gemeinde zu einer bestimmten Angelegenheit ein Bürgerentscheid durchgeführt wird? Für Angelegenheiten aus dem Wirkungskreis der Gemeinde, für die der Gemeinderat zuständig ist (zum Beispiel der Erhalt eines Schwimmbads, die Errichtung eines Kindergartens), können Sie ein Bürgerbegehren einleiten. Für folgende Fälle ist kein Bürgerbegehren möglich:
Generelle Zuständigkeit:die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes Hinweis: Diese beantwortet Ihnen auch Ihre Fragen, die Sie im Zusammenhang mit dem Bürgerbegehren haben. Voraussetzungen:
Unterlagen:
Ablauf:Sie müssen das Bürgerbegehren schriftlich einreichen.Benennen Sie möglichst bis zu drei Vertrauenspersonen mit Namen und Anschriften. Diese Vertrauenspersonen sind die Ansprechpartner für die Gemeinde- oder Stadtverwaltung und berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Bürgerbegehren abzugeben und entgegenzunehmen. Benennen Sie niemand, gelten die beiden ersten Unterzeichnerinnen oder Unterzeichner als Vertrauenspersonen. Der Gemeinderat prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Trifft das zu, leitet er die Durchführung eines Bürgerentscheides ein. Der Bürgerentscheid entfällt, wenn der Gemeinderat zwischenzeitlich selbst die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt. Kosten:keine Frist:Sie können das Bürgerbegehren jederzeit einreichen. Ausnahme: Richtet sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss des Gemeinderats, müssen Sie es innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe dieses Beschlusses einreichen. Rechtsgrundlage:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Gemeinde Kappelrodeck
Sprechzeiten: Montag Lebenslagen:
Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 05.07.2017 freigegeben. |