Rathaus & Gemeinderat
Ihr Draht zu unsGemeinde Kappelrodeck Hauptstraße 6577876 Kappelrodeck Tel.: 07842 8020 Fax: 07842 80276 E-Mail schreiben DienstleistungenKindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragenFür den Besuch einer Kindertageseinrichtung kann deren Träger Kostenbeiträge festsetzen. Das Jugendamt kann den Kostenbeitrag ganz oder teilweise übernehmen, wenn die Belastung Ihnen nicht zuzumuten ist. Die Gebührenermäßigung und die Gebührenbefreiung hängen von der Höhe Ihres Einkommens ab. Sie ist für alle Arten von Kindertageseinrichtungen möglich, z.B. Kinderkrippe, Kindergarten, Hort. Hinweis: Zusätzliche Aufwendungen wie Essensgelder und Ähnliches übernimmt das Jugendamt in der Regel nicht. Generelle Zuständigkeit:Das örtliche Jugendamt (Träger der öffentlichen Jugendhilfe) Jugendamt ist,
Hinweis: Die Städte Konstanz und Villingen-Schwenningen nehmen die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Voraussetzungen:Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Jugendamt die Kosten teilweise oder ganz übernimmt:
Unterlagen:Informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle. Eine Auflistung finden Sie in der Regel auch auf dem Antragsformular. Ablauf:Sie müssen die Ermäßigung beziehungsweise Befreiung der Gebühren bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Die verschiedenen Träger stellen unterschiedliche Formulare dafür zur Verfügung. Teilweise können Sie diese im Internet abrufen. Rechtsgrundlage:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Landratsamt Ortenaukreis
Sprechzeiten:
Lebenslagen:
Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat ihn am 24.10.2017 freigegeben. |