Rathaus & Gemeinderat
Ihr Draht zu unsGemeinde Kappelrodeck Hauptstraße 6577876 Kappelrodeck Tel.: 07842 8020 Fax: 07842 80276 E-Mail schreiben DienstleistungenFachkraft für Arbeitssicherheit benennenAls Arbeitgeber müssen Sie eine Beschäftigte oder einen Beschäftigten als Fachkraft für Arbeitssicherheit benennen. Möglich ist auch die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Ihnen direkt unterstellt und Mitglied im Arbeitsschutzausschuss. Die Geschäftsleitung legt deren Einsatzzeit im Unternehmen fest. Diese hängt ab
Die jeweilige Berufsgenossenschaft gibt Mindesteinsatzzeiten vor. Zu den Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit gehören unter anderem:
Sie müssen Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung Ihrer Aufgaben unterstützen. Dafür müssen Sie ihr je nach Bedarf
Sie müssen ihr auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nennen, die befristet oder als Leiharbeitspersonal in Ihrem Unternehmen beschäftigt sind. Generelle Zuständigkeit:die Arbeitsschutzbehörde, in deren Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb liegt Arbeitsschutzbehörde ist,
Gibt es in Ihrem Betrieb große umweltrelevante Anlagen ist das Regierungspräsidium zuständig, in dessen Zuständigkeitsbereich Ihr Betrieb liegt. Voraussetzungen:Als Fachkraft für Arbeitssicherheit dürfen Sie nur folgende Personen benennen:
Diese müssen
Bei Sicherheitsingenieurinnen oder Sicherheitsingenieuren genügt eine einjährige praktische Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur. Tipp: Die erforderliche Fachkunde können geeignete Personen durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Ausbildungslehrgang erwerben. Die Ausbildung zur Fachkraft erfolgt üblicherweise über den Unfallversicherungsträger. Unterlagen:keine Ablauf:Wollen Sie eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter als Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, müssen Sie die Zustimmung des Betriebs- oder Personalrats einholen und darüber informieren, welche Aufgaben Sie der Fachkraft übertragen wollen. Sie müssen die Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich benennen. In dieser Benennung ("Bestellung") müssen Sie ihre Aufgaben genau beschreiben. Hinweis: Externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit (z.B. freiberuflich Tätige oder sicherheitstechnische Dienste) müssen ein Zertifikat der Gesellschaft für Qualitätssicherung in der sicherheitstechnischen Betreuung (GQA) vorweisen können. Rechtsgrundlage:
Zuständige Ansprechpartner und Behörden:
Amt für Gewerbeaufsicht, Immissionsschutz und Abfallrecht
Sprechzeiten:
Landratsamt Ortenaukreis
Sprechzeiten:
Regierungspräsidium Freiburg
Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr, 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 14.03.2018 freigegeben. |