Rathaus & Gemeinderat
Ihr Draht zu unsGemeinde Kappelrodeck Hauptstraße 6577876 Kappelrodeck Tel.: 07842 8020 Fax: 07842 80276 E-Mail schreiben DienstleistungenHochschulstudium (ausländische Staatsangehörige - nicht EU - und Staatenlose) - Zulassung beantragenSie besitzen eine ausländische Staatsangehörigkeit oder sind staatenlos und möchten in Deutschland studieren. Dann bewerben Sie sich direkt bei der Hochschule, an der Sie später studieren wollen. Dies gilt für alle Studiengänge. Ausländische Staatsangehörige, die
bewerben Sie sich nach den für Deutsche geltenden Bestimmungen zum Studium. Gleiches gilt für sonstige ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung besitzen ("Bildungsinländer", siehe hierzu die Verfahrensbeschreibungen "Studienplatz mit Zulassungsbeschränkung - sich bewerben" und "Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung - sich bewerben"). In der Verfahrensbeschreibung "Hochschulzugangsberechtigung anerkennen lassen (ausländische Zeugnisse)" finden Sie weitere Informationen. Darin erfahren Sie, ob Sie
Achtung: Manche Hochschulen können von den allgemein gültigen Bewerbungsfristen abweichen. Erkundigen Sie sich daher frühzeitig bei Ihrer Wunschhochschule. Das gilt insbesondere bei berufsbegleitenden Masterstudiengängen. Darüber hinaus sind neben den Bewerbungsfristen weitere Termine einzuhalten. Hierzu zählen unter anderem die Bewerbungsfristen
zur Feststellung der Zugangsberechtigung. Auch Termine von Eignungs- beziehungsweise Auswahlprüfungen für Fächer wie etwa Musik oder Sport zählen dazu. Informieren Sie sich daher frühzeitig beim Akademischen Auslandsamt der jeweiligen Hochschule und lassen Sie sich beraten. Generelle Zuständigkeit:die jeweilige Hochschule Voraussetzungen:Voraussetzungen für Ihre Bewerbung sind:
Unterlagen:
Hinweis: Über die Vorlage weiterer Unterlagen informiert Sie die jeweilige Hochschule. Ablauf:Die Bewerbung um einen Studienplatz erfolgt in der Regel im Internet über Bewerbungsportale der Hochschulen. Außerdem müssen Sie einen unterschriebenen Ausdruck in Papierform rechtzeitig an die Hochschule senden. Den "Antrag auf Zulassung zum ersten Fachsemester" sowie die Bewerbungsunterlagen müssen Sie von der jeweiligen Hochschule anfordern. Das Antragsformular finden Sie auch auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschule. Den Antrag und weitere geforderte Unterlagen müssen Sie dann fristgerecht der Hochschule einreichen. Das ist oft über das Internet möglich. Diese entscheidet über die Zulassung und informiert Sie darüber. Im Falle einer Studienplatzzusage erhalten Sie mit dem Zulassungsbescheid Angaben über die Fristen zur Einschreibung (Immatrikulation) an der Hochschule. Im Falle einer Absage erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid mit Angaben zum Nachrückverfahren. Kosten:keine Angaben möglich Frist:Bewerbungsschluss der meisten Hochschulen, Universitäten, pädagogischen Hochschulen und staatlichen Fachhochschulen (Hochschulen für angewandte Wissenschaften): Für das kommende
Abweichende Termine sind möglich. Bewerbungsfrist zur Feststellung der Zugangsberechtigung für das Studienkolleg der Hochschule Konstanz und die Staatliche Akademie der Bildenden Künste: Rechtsgrundlage:
Lebenslagen:Freigabevermerk:Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wissenschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.01.2017 freigegeben. |