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Gemeinde Kappelrodeck (Druckversion)

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21.03.2023

Parkverbot außerhalb gekennzeichneter Flächen in Teilen der Hauptstraße

Vorrangig ist es Aufgabe von Immobilieneigentümern, die erforderliche Anzahl an PKW-Stellplätzen für die eigene Nutzung oder die von Mietern auf dem eigenen Grundstück vorzuhalten oder zu schaffen. Legales und damit nicht ahndbares „Kolonnenparken“ auf der Straßenfläche sorgte in Teilen der Hauptstraße zu einer übermäßigen Beeinträchtigung der Leichtigkeit des Verkehrs. Der Gemeinderat hatte sich daraufhin entschieden, das Parken zu ordnen, indem in einem Vor-Ort-Termin Parkstände festgelegt und entsprechend markiert wurden. Zunächst waren diese als Angebot vorgesehen.
Da dennoch vielfach auch außerhalb der Markierungen geparkt wurde, wurde als nächste Stufe nun ein Parkverbot angeordnet:
In der Hauptstraße ist zwischen der Einmündung der Lutzenstraße bis zur „Endivienkurve“ damit ab sofort das Parken außerhalb der gekennzeichneten Markierungen eine Ordnungswidrigkeit und kann durch den gemeindlichen Vollzugsdienst oder durch jede andere Person zur Anzeige gebracht werden. Als „eingeschränktes Halteverbot“ ist zum Beispiel das Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen weiterhin möglich. Die Gemeindeverwaltung hofft, dass mit der Markierung und umfassenden Beschilderung das Bewusstsein so sehr geschärft wird, dass möglichst wenige Anzeigen wegen Parkens außerhalb der markierten Flächen erfolgen müssen. In naher Zukunft ist zudem auf Beschluss des Gemeinderates vorgesehen, in diesem und in weiteren Bereichen der Hauptstraße „Tempo 30“ anzuordnen.

Foto: Gemeinde Kappelrodeck

http://www.kappelrodeck.de//de/rathaus-gemeinderat/neues-aus-dem-rathaus/archiv