Gemeinde Kappelrodeck

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17.02.2022

BEKANNTMACHUNGEN VOM 16.02.2022

 

Gemeinde Kappelrodeck
 
Herzliche Glückwünsche!
Aus Gründen des Gesundheits- und Infektionsschutzes verzichten wir vorsorglich weiterhin auf persönliche Besuche bei unseren Jubilaren. Wir gratulieren auch auf diesem Wege allen Geburtstags- und Ehejubilaren sehr herzlich und wünschen Ihnen Glück, Zufriedenheit und vor allem Gesundheit.
 
Stefan Hattenbach   Johannes Börsig
Bürgermeister      Ortsvorsteher
 
Zugang zum Rathaus und der Ortsverwaltung nach 3G-Regeln und vorheriger Terminvereinbarung: Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung ist ein Zugang zum Rathaus ab Montag, 3. Januar 2022, grundsätzlich nur nach den 3G-Vorgaben und vorheriger Terminvereinbarung möglich. Besuchende müssen an der Eingangstür (bitte nutzen Sie die Klingel) nachweisen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind oder sie müssen einen negativen tagesaktuellen Corona-Schnelltest bzw. einen PCR-Test vorlegen. Beim Besuch im Rathaus sind die aktuellen Corona-Regeln einzuhalten, für die Dauer des Aufenthaltes muss eine FFP2-Maske oder eines vergleichbaren Standards getragen werden. Wir bitten um Beachtung und Verständnis.
 
Sitzung des Gemeinderates. Am Montag, den 21. Februar um 19 Uhr findet in der Achertalhalle Kappelrodeck eine öffentliche Sitzung des Gemeinderates statt. Interessierte Bürger/Innen sind herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Ergebnis der Zwischenprüfung der Forsteinrichtung des Gemeindewaldes Kappelrodeck
2. Festlegung von Straßenbezeichnungen – Baugebiet „Gässelsmatt/Heidenhof“
3. Vergabe der Fischereipacht für die Jahre 2022 bis 2034
4. Zustimmung zur Annahme von Spenden und ähnlichen Zuwendungen
5. Fragen nach §4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
6. Bekanntgaben und Verschiedenes
   6.1 der nichtöffentlichen Beschlüsse vom 24.01.2022
   6.2 der Verwaltung
 
Bitte beachten Sie den geänderten Sitzungsort!
Wir zeigen Verantwortung für Ihre und unsere Gesundheit:
Der Abstand der Sitzplätze für alle Gremienmitglieder und Vertreter der Verwaltung beträgt mindestens 1,5 Meter in alle Richtungen. Gleiches gilt für alle Zuhörer und Medienvertreter. Bitte verändern Sie die vorgesehene Bestuhlung nicht.
Desinfektionsmittel ist am Eingang/Ausgang bereitgestellt.
Mund-Nasenschutz wird ebenfalls für alle Teilnehmer im Eingangsbereich bereitgestellt.
Nach der CoronaVO vom 04.12.2021 gilt in den Alarmstufen für kommunale Gremiensitzungen die 3G-Regelung. Demnach müssen auch Gemeinderätinnen und Gemeinderäte entweder einen Nachweis über eine vollständige Impfung, einen Genesenennachweis oder eine Bescheinigung über einen negativen Covid-Test (Antigen: max. 24 Std. alt; PCR: max. 48 Std. alt) vorlegen.
Während der gesamten Sitzung wird das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes (zum Selbstschutz vorrangig FFP2-Masken oder ansonsten sog. OP-Masken) empfohlen. Der Mund-Nasenschutz kann zum Essen und Trinken sowie für Redebeiträge und bei Vorliegen eines ärztlichen Befreiungsattestes bzw. bei sonstiger Unzumutbarkeit abgenommen werden.
Auch für Besucherinnen und Besucher sowie Vertreterinnen und Vertreter der Presse ist aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung in der Alarmstufe ein 3G-Nachweis erforderlich.
Für die gesamte Sitzung gilt für diesen Personenkreis aufgrund der Corona-Verordnung die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes.
Bitte achten Sie ergänzend darauf, dass auch beim Kommen und Gehen im Zugangsbereich ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 m eingehalten wird.
Auf eine sonst übliche Begrüßung mit Händeschütteln wird aus Gründen des Infektionsschutzes verzichtet. Seien Sie uns deshalb aber nicht minder herzlich willkommen!
 
Rentensprechtag in Kappelrodeck. Die Deutsche Rentenversicherung bietet ihren Versicherten eine kostenlose Beratung in allen Rentenangelegenheiten an. Der Versichertenberater Siegfried Faller berät Sie wieder persönlich am Mittwoch, 23.02.2022 von 09.00 – 12.00 Uhr im Rathaus Kappelrodeck (Termin ist ausgebucht), Hauptstraße 65, kleiner Sitzungssaal, Zimmer 118, 1. OG. Der nächste Termin ist am Mittwoch, 30.03.2022 9:00 – 12:00 Uhr. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter der Tel.: 07842 802-21 (Büro Bürgermeister – Frau Wieland). Es können Rentenanträge und Anträge auf Kontenklärung gestellt werden. Berufstätige können auch Termine außerhalb dieser Sprechzeiten unter Tel. 07223/26459 vereinbaren.
 
Bürgersprechstunde von Bürgermeister Stefan Hattenbach - Die nächste Bürgersprechstunde findet am Donnerstag, dem 24.02.2022 von 16.00 – 18.00 Uhr statt. Für die Bürgersprechstunde ist keine Terminvereinbarung erforderlich. Der Zutritt zum Rathaus ist nur nach den 3G-Vorgaben, sowie mit FFP2 Maske möglich. Es finden auch darüber hinaus Sprechstunden statt, die mit dem Büro des Bürgermeisters - Frau Wieland, Tel: 802-21 - vereinbart werden können.
 

TESTMÖGLICHKEITEN:

DRK - Coronateststation in der Achertalhalle

Jahnstraße 4, 77876 Kappelrodeck, ohne Termin oder mit vorheriger Terminvereinbarung unter https://schnelltest-drk-buehl-achern.probatix.de/de/pick-slot. Kostenlose Antigentests.

Öffnungszeiten: Dienstag, Donnerstag und Samstag 19.00 bis 20.00 Uhr

 

Coronateststation in Kappelrodeck im Gewerbegebiet: Bronnmattstraße 9, 77876 Kappelrodeck, ohne Termin

  • Kostenlose Antigentests
  • PCR Test
    • innerhalb 3 Stunden 120,00 €
    • bis zum nächsten Tag 80,00 €
  • (kostenlos bei positivem Schnelltest oder ärztlicher Anordnung - Abstrich in Sasbachwalden, Talstraße 53 - ärztliche Betreuung durch Dr. Breinlinger)

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 7.00 – 13.00 Uhr & 16.00 – 19.00 Uhr
Samstag 9.00 – 12.00 Uhr & 16.00 – 19.00 Uhr
Sonntag 16.00 – 19.00 Uhr
 
Coronateststation am Kirchplatz:
Am Kirchplatz, 77876 Kappelrodeck, ohne Termin Kostenlose Antigentests
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 9.00 – 19.00 Uhr
Samstag & Sonntag 9.00 – 18.00 Uhr (Pause 12-13Uhr)
 
Müllabfuhr:
Kappelrodeck:       Montag, 21.02.2022 – gelber Sack
                   Mittwoch, 23.02.2022 – graue Tonne
Waldulm:            Montag, 21.02.2022 – graue Tonne
                   Montag, 21.02.2022 – gelber Sack
Außenbereich:       Dienstag, 22.02.2022 – Sackmüllabfuhr
 
Fundbüro Ortsverwaltung Waldulm: Eine Brille mit Sehstärke und schmaler Fassung in Goldoptik wurde in der Rasenfläche der Grundschule gefunden. Der Eigentümer kann sich mit der Ortsverwaltung (07842 2013) in Verbindung setzen.
 

Tourist-Information
 
Dienstag, 22. Februar
19 Uhr Geführte Nordic-Walking-Tour. Keine Anmeldung erforderlich - Treffpunkt Rodeck Stadion. Nordic-Walking Stöcke können gratis in der Tourist-Info ausgeliehen werden.
 
Donnerstag, 24. Februar
9 Uhr Geführte Nordic-Walking-Tour. Keine Anmeldung erforderlich - Treffpunkt Parkplatz Firma Ossola. Nordic-Walking Stöcke können gratis in der Tourist-Info ausgeliehen werden.
 
- es gilt die aktuelle Corona-Verordnung des Landes; Änderungen vorbehalten –
alle Veranstaltungen unter www.achertal.de
   

 Vereinsbekanntmachungen
 
Narrenzunft 1811 - Am kommenden Samstag, 19. Februar, findet der diesjährige Online-Schudiabend der Narrenzunft 1811 statt. Beginn ist um 20:00 Uhr, den erforderlichen Code zum Anschauen erhalten Sie beim Einkauf in einem Kappler Geschäft oder einer Gaststätte.
 
Freiw. Feuerwehr Abt. Kappelrodeck – Bis auf Weiteres sind alle Proben abgesagt.
 

Abwasserzweckverband "Achertal"

 
 Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Abwasser Ortenau (IZAO): Satzung über Aufwandsentschädigung und Fahrtkostenerstattung - Die Verbandsversammlung des IZAO hat aufgrund § 5 des Gesetzes über Kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in Verbindung mit § 19 der GemO für Baden-Württemberg und § 14 der Verbandssatzung jeweils in der derzeit geltenden Fassung folgende Satzung über die Entschädigung der Tätigkeit der Vertreter der Mitglieder beschlossen.
§ 1
Aufwandsentschädigung für Vertreter der Mitglieder der Verbandsversammlung

  1. Die Vertreter der Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten als Ersatz ihrer Auslagen und des entgangenen Arbeitsverdienstes für die Teilnahme an den Sitzungen der Verbandsversammlung sowie für sonstige Tätigkeiten in Ausübung ihres Amtes, die außerhalb der Sitzung liegen, eine Aufwandsentschädigung.
  2. Die Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen der Verbandsversammlung beträgt für Vertreter der Mitglieder 75,- € je Sitzung.
  3. Die Bezahlung der Aufwandsentschädigung erfolgt spätestens einen Monat nach der jeweiligen Sitzung.

§ 2
Aufwandsentschädigung für den Verbandsvorsitzenden

  1. Die/der Verbandsvorsitzende erhält für seine ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von 200 € monatlich. Der Stellvertreter erhält 100 € monatlich.

§ 3
Reisekostenvergütung
Bei Dienstverrichtung außerhalb des Gebietes der Verbandsgemeinden werden Reisekostenvergütungen entsprechend dem Landesreisekostengesetz bezahlt.
§ 4
Inkrafttreten
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01.11.2020 in Kraft.
Kappelrodeck, den 14. Dezember 2021
Der Verbandsvorsitzende
 
Stefan Hattenbach
Bürgermeister
 
„Hinweis nach § 5 Abs. 2 GKZ BW i.V.m. § 4 Abs. 4 GemO BW:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist nach Satzungsbekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Abwasser Ortenau (IZAO) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.
Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Abwasser Ortenau (IZAO): Satzung zur Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Abwasser Ortenau (IZAO). Die Verbandsversammlung des IZAO hat in der Sitzung vom 14. Dezember 2021 folgende Satzungsänderung beschlossen:
Art. I
Die geänderte Fassung des § 6 Ziffer 6 lautet wie folgt:
§ 6
Aufgaben der Verbandsversammlung
6.  Vergabe von Lieferungen und Arbeiten, sofern der Betrag im Einzelfall
     mehr als 50.000 € übersteigt, mit Ausnahme der Vergaben, die aufgrund
     einer öffentlichen Ausschreibung nach VOB Teil A erfolgen.
 
Diese Satzungsänderung tritt am 01. Januar 2022 in Kraft.
Offenburg, 14. Dezember 2021
Der Verbandsvorsitzende
 
Stefan Hattenbach
Bürgermeister
 
„Hinweis nach § 5 Abs. 2 GKZ BW i.V.m. § 4 Abs. 4 GemO BW:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  1. der Verbandsvorsitzende dem Beschluss wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist nach Satzungsbekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber dem Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Abwasser Ortenau (IZAO) unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.“