Gemeinde Kappelrodeck

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Übersicht über die wichtigsten Steuer-, Gebühren- und Beitragssätze

Stand: 01.01.2026

Steuern

Grundsteuer A

770 v. H.

Grundsteuer B

325 v. H.

Gewerbesteuer

370 v. H.

Hundesteuer - Pro Hund und Jahr

120,00 Euro

Hundesteuer - je weiterer Hund

200,00 Euro

Vergnügungssteuer

25 % der elektronisch gezählten Bruttokasse

Gebühren

Abwassergebühren

Schmutzwassereinleitungsgebühr

3,39 Euro/cbm

 

zuzügl. Grundgebühren (Mwst. frei)

Niederschlagswassergebühr

0,40 Euro/qm versiegelte Fläche

Ein Antrag auf Absetzung von Abwassergebühren kann unten auf dieser Seite aufgerufen werden

 

Wassergebühren

Wassergebühren

2,68 Euro/cbm

 

zuzügl. Grundgebühren + 7 % MwSt.

Verwaltungsgebühren

 

nach Rahmensätzen/Sonderfälle/Höchstgebühren

Beheiztes Freibad

Erwachsene - einm. Eintritt

6,00 Euro

Erwachsene - Zehnerkarte

49,00 Euro

Erwachsene - Jahreskarte (Vorverkauf)

76,00 Euro

Erwachsene - Jahreskarte

84,00 Euro

Kinder u. Jug. von 6-17 Jahren - einm. Eintritt

3,50 Euro

Kinder u. Jug. von 6-17 Jahren - Zehnerkarte

27,00 Euro

Kinder u. Jug. von 6-17 Jahren - Jahreskarte (Vorverkauf)

45,00 Euro

Kinder u. Jug. von 6-17 Jahren - Jahreskarte

54,00 Euro

Abendkarte ab 18.00 Uhr

4,00 Euro

Familien-Jahreskarten

 

Grundkarte (Vorverkauf)

72,00 Euro

Grundkarte

80,00 Euro

weitere Erwachsene / Ehegatte (Vorverkauf)

45,00 Euro

weitere Erwachsene / Ehegatte

50,00 Euro

1. Kind (Vorverkauf)

25,00 Euro

1. Kind

28,00 Euro

2. Kind (Vorverkauf)

25,00 Euro

2. Kind

28,00 Euro

weitere Kinder

frei

Kurtaxe

je Person und Aufenthaltstag

2,00 Euro

pauschale Jahreskurtaxe je Wohngelegenheit

41,00 Euro

Bestattungsgebühren

Bestattung von Personen unter 10 Jahren

600,00 Euro

Bestattung von Personen über 10 Jahren

1080,00 Euro

Zuschlag für Tiefgrab - pauschal

300,00 Euro

Benutzung der Leichenzelle, je angefangenen Tag

35,00 Euro

Benutzung der Friedhofskapelle ohne Zellenben.

300,00 Euro

Sargträger - pro Träger -

83,00 Euro

Tätigkeit des Bestattungsordners

83,00 Euro

Bestattung von Früh- und Todgeburten

330,00 Euro

Beisetzung von Asche-Urnen in Grabfeldern

240,00 Euro

Beisetzung von Asche-Urnen in Urnennischen

225,00 Euro

Wahlgrab - Einzelgrab

1590,00 Euro

Wahlgrab - Doppelgrab

2270,00 Euro

Wahlgrab - Urnengrab - Platzgebühren

1340,00 Euro

Wahlgrab - Urnengrab in Urnenwand (bis 2 U)

1250,00 Euro

Wahlgrab - Kindergrabplatz - Einzelgrab

780,00 Euro

Reihengräber für Personen unter 10 Jahren

740,00 Euro

Reihengräber für Personen über 10 Jahren

1470,00 Euro

Für ein anonymes Urnengrab

960,00 Euro

Beiträge

Erschließungsbeitrag
 95 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes
Abwasserbeitrag
bei Möglichkeit eines Vollanschlusses
(Schmutz- und Niederschlagswasser)
für den öffentlichen Abwasserkanal
für den mechan. u. biolog. Teil des Klärwerks

 

4,88 Euro / qm Nutzungsfläche
1,30 € / qm Nutzungsfläche

bei Möglichkeit nur eines Schmutzwasseranschlusses
für den öffentlichen Abwasserkanal
für den mechan. u. biolog. Teil des Klärwerks

3,23 Euro / qm Nutzungsfläche
1,30 € / qm Nutzungsfläche
Wasserversorgungsbeitrag
 3,05 Euro/qm Nutzungsfläche

Antrag auf Abwasserabsetzung

Anträge auf Absetzung von den Abwassergebühren

Nach § 41 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der Gemeinde Kappelrodeck werden Abwassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wurden, auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühren abgesetzt, sofern diese 20 cbm/Jahr übersteigen. Für die folgenden Bereiche kann eine Absetzung beantragt werden:
• Spritzwasser zur Schädlingsbekämpfung
• Kühlwasser für landwirtschaftliche Abfindungsbrennereien
• Großvieheinheiten

Laut § 41 Abs. 5 der Abwassersatzung sind die Anträge auf Absetzung der nicht eingeleiteten Wassermengen bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu stellen.

Das entsprechende Antragsformular können Sie hier unter der Rubrik Kämmerei herunterladen.