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Stand: 01.12.2024
Grundsteuer A | 2000 v. H. |
Grundsteuer B | 325 v. H. |
Gewerbesteuer | 350 v. H. |
Hundesteuer - Pro Hund und Jahr | 100,00 Euro |
Hundesteuer - je weiterer Hund | 180,00 Euro |
Vergnügungssteuer | 25 % der elektronisch gezählten Bruttokasse |
Abwassergebühren | |
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Schmutzwassereinleitungsgebühr | 3,39 Euro/cbm |
zuzügl. Grundgebühren (Mwst. frei) | |
Niederschlagswassergebühr | 0,40 Euro/qm versiegelte Fläche |
Ein Antrag auf Absetzung von Abwassergebühren kann unten auf dieser Seite aufgerufen werden | |
Wassergebühren | |
Wassergebühren | 2,68 Euro/cbm |
zuzügl. Grundgebühren + 7 % MwSt. | |
Verwaltungsgebühren | |
nach Rahmensätzen/Sonderfälle/Höchstgebühren | |
Beheiztes Freibad | |
Erwachsene - einm. Eintritt | 4,50 Euro |
Erwachsene - Zehnerkarte | 40,50 Euro |
Erwachsene - Jahreskarte (Vorverkauf) | 63,00 Euro |
Erwachsene - Jahreskarte | 70,00 Euro |
Kinder u. Jug. von 6-17 Jahren - einm. Eintritt | 2,50 Euro |
Kinder u. Jug. von 6-17 Jahren - Zehnerkarte | 22,50 Euro |
Kinder u. Jug. von 6-17 Jahren - Jahreskarte (Vorverkauf) | 40,50 Euro |
Kinder u. Jug. von 6-17 Jahren - Jahreskarte | 45,00 Euro |
Abendkarte ab 18.00 Uhr | 3,00 Euro |
Familien-Jahreskarten | |
Grundkarte (Vorverkauf) | 60,00 Euro |
Grundkarte | 67,00 Euro |
weitere Erwachsene / Ehegatte (Vorverkauf) | 38,00 Euro |
weitere Erwachsene / Ehegatte | 42,00 Euro |
1. Kind (Vorverkauf) | 21,00 Euro |
1. Kind | 23,00 Euro |
2. Kind (Vorverkauf) | 21,00 Euro |
2. Kind | 23,00 Euro |
weitere Kinder | frei |
Kurtaxe | |
je Person und Aufenthaltstag | 2,00 Euro |
pauschale Jahreskurtaxe je Wohngelegenheit | 41,00 Euro |
Bestattungsgebühren | |
Bestattung von Personen unter 10 Jahren | 400,00 Euro |
Bestattung von Personen über 10 Jahren | 720,00 Euro |
Zuschlag für Tiefgrab - pauschal | 200,00 Euro |
Benutzung der Friedhofskapelle ohne Zellenben. | 190,00 Euro |
Beisetzung von Asche-Urnen in Grabfeldern | 160,00 Euro |
Beisetzung von Asche-Urnen in Urnennischen | 150,00 Euro |
Wahlgrab - Einzelgrab | 1.060,00 Euro |
Wahlgrab - Doppelgrab | 1.510,00 Euro |
Wahlgrab - Urnengrab - Platzgebühren | 890,00 Euro |
Wahlgrab - Urnengrab in Urnenwand (bis 2 U) | 830,00 Euro |
Wahlgrab - Kindergrabplatz - Einzelgrab | 520,00 Euro |
Reihengräber für Personen unter 10 Jahren | 490,00 Euro |
Reihengräber für Personen über 10 Jahren | 980,00 Euro |
Sargträgergebühren - pro Träger | 55,00 Euro |
Erschließungsbeitrag | |
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95 % des beitragsfähigen Erschließungsaufwandes | |
Abwasserbeitrag | |
bei Möglichkeit eines Vollanschlusses (Schmutz- und Niederschlagswasser) für den öffentlichen Abwasserkanal für den mechan. u. biolog. Teil des Klärwerks | |
bei Möglichkeit nur eines Schmutzwasseranschlusses für den öffentlichen Abwasserkanal für den mechan. u. biolog. Teil des Klärwerks | 3,23 Euro / qm Nutzungsfläche 1,30 € / qm Nutzungsfläche |
Wasserversorgungsbeitrag | |
3,05 Euro/qm Nutzungsfläche |
Anträge auf Absetzung von den Abwassergebühren
Nach § 41 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) der Gemeinde Kappelrodeck werden Abwassermengen, die nachweislich nicht in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet wurden, auf Antrag des Gebührenschuldners bei der Bemessung der Schmutzwassergebühren abgesetzt, sofern diese 20 cbm/Jahr übersteigen. Für die folgenden Bereiche kann eine Absetzung beantragt werden:
• Spritzwasser zur Schädlingsbekämpfung
• Kühlwasser für landwirtschaftliche Abfindungsbrennereien
• Großvieheinheiten
Laut § 41 Abs. 5 der Abwassersatzung sind die Anträge auf Absetzung der nicht eingeleiteten Wassermengen bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides zu stellen.
Das entsprechende Antragsformular können Sie hier unter der Rubrik Kämmerei herunterladen.