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Aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung ist ein Zugang zum Rathaus ab Montag, 3. Januar 2022, grundsätzlich nur nach den 3G-Vorgaben möglich.
Besuchende müssen an der Eingangstür (bitte nutzen Sie die Klingel) nachweisen, dass sie entweder geimpft oder genesen sind oder sie müssen einen negativen tagesaktuellen Corona-Schnelltest bzw. einen PCR-Test vorlegen.
Beim Besuch im Rathaus sind die aktuellen Corona-Regeln einzuhalten. Für die Dauer des Aufenthaltes sollen gemäß § 3 der Corona-Verordnung FFP2-Masken getragen werden, mindestens jedoch medizinische Masken.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis.