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Dieser Tage hatte der Gemeinderat als Jagvorstand turnusgemäß zur Jagdgenossenschaftsversammlung für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kappelrodeck und Waldulm in die Achertalhalle eingeladen. Der Jagdbezirk, der in vier Jagdbögen unterteilt ist, umfasst insgesamt rund 1.342 Hektar und 766 Jagdgenossen. Knapp 40 Personen waren gekommen. Zum Teil mit Vollmachten Dritter ausgestattet, führten insgesamt 50 Stimmen, die insgesamt knapp 500 Hektar bejagbare Fläche vertreten, die erforderlichen Entscheidungen herbei.
Und so wurde von den anwesenden und vertretenen Genossen zunächst die Entscheidung getroffen, dass die Verwaltung der Jagdgenossenschaft weiterhin auf den Gemeinderat übertragen wird. Dies gilt für die nächsten 6 Jahre. Hierdurch ersparen sich die Jagdgenossen die personal- und kostenaufwändige Selbstverwaltung. Die Gemeindeverwaltung und der Gemeinderat haben damit weiterhin eine zusätzliche, bis dato nicht in Rechnung gestellte Aufgabe im Rahmen der Förderung der Land- und Forstwirtschaft, die Jagdvorstand und Bürgermeister Stefan Hattenbach ausdrücklich begrüßte.
Die zweite wesentliche Entscheidung betraf die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdpacht, die in der Vergangenheit bei jahresdurchschnittlich knapp 7.000 Euro lag. Dieser soll nach dem Wunsch der Mitglieder der Jagdgenossenschaftsversammlung weiterhin zur Unterstützung der Finanzierung von Feld- und Waldwegen dienen, wo die Gemeinde jährlich ein Vielfaches der Jagdpachteinnahmen investiert.
Mit großer Mehrheit der Jagdgenossen wurde auch der dritte wesentliche Beschluss gefasst: Die Überarbeitung und Anpassung der Jagdgenossenschaftssatzung. Nachdem der Gesetzgeber eine „Rückwärtsrolle“ im so genannten „Jagd- und Wildtier-Managementgesetz“ gemacht hat und nun die Neuverpachtung von Jagden -wie zuvor- wieder durch den Gemeinderat als Jagdvorstand erfolgen kann, umfasst der beschlossene Satzungstext diese bürokratieabbauende Regelung.
Jagdvorstand Stefan Hattenbach betonte die Wichtigkeit eines vertrauensvollen, partnerschaftlichen Miteinanders von Jagdpächtern, Land- und Forstwirten und Gemeinde. „Wenn es bei Jagd- Themen kein Miteinander gibt, wird es erfahrungsgemäß schwer, den Karren wieder aus dem Dreck zu ziehen. Als Gemeinde haben wir hier eine wichtige Beratungs-, Vermittler- und Katalysator-Rolle. Aber ohne einen guten Willen der Beteiligten geht letztlich nichts.“, so Hattenbach. Er sei vor diesem Hintergrund sehr dankbar dafür, dass es mit positivem Zutun vieler in den letzten Jahren gelungen ist, Situationen zu befrieden.
Aktuell stehen für die vier Jagdbögen in Kappelrodeck und Waldulm drei Verlängerungen mit den bisherigen Pächtern an, in deren Rahmen die Verträge angepasst werden. Ein Jagdbogen, der bereits öffentlich ausgeschrieben wurde, wird neu verpachtet, nachdem der bisherige Pächter altershalber keine Verlängerung seiner Jagdpacht wünscht. Ebenfalls wurde neu ein Passus zur Kassenprüfung aufgenommen - hier schlägt die Gemeindeverwaltung vor, einen Vertreter der örtlichen Landwirtschaft beziehungsweise des örtlichen BLHVs zu benennen.