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Am 17.03.2025 findet in der Achertalhalle Kappelrodeck um 19:30 Uhr die Versammlung der Jagdgenossenschaft Kappelrodeck statt, zu der alle Mitglieder (Jagdgenossen) eingeladen sind. Jagdgenossen sind alle Eigentümer der im gemeinschaftlichen Jagdbezirk gelegenen Grundstücke. Eigentümer von Grundstücken, auf denen die Jagd ruht oder aus sonstigen Gründen nicht ausgeübt werden darf, gehören der Jagdgenossenschaft nicht an.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3. Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und der dadurch gehaltenen Flächen
4. Beschlussfassung der Jagdgenossen über die Teilnahme von Gästen
5. Beratung und Beschlussfassung über die zukünftige Selbstverwaltung der Jagdgenossenschaft oder die erneute Übertragung der Verwaltung auf den Gemeinderat für 6 Jahre § 15 Abs. 7 i.V.m. § 17 Abs. 4 JWMG
6. Beratung und Beschlussfassung über die Verwendung des Reinerlöses aus der Jagdverpachtung
7. Beratung und Beschlussfassung über die Satzung der Jagdgenossenschaft
8. (bei Selbstverwaltung) Wahl eines Jagdvorstandes
9. Verschiedenes
Die Versammlung ist nichtöffentlich.
Jedes Mitglied wird am Eingang mit Namen und der vertretenen Fläche registriert und erhält seine Stimmkarten für die vorgesehenen Beschlüsse. Einlass ist deshalb bereits um 19:00 Uhr. Um eine korrekte Zuordnung der Flächen zu gewährleisten, sollen sich die teilnehmenden Personen ausweisen können.
Für Flächen mit mehreren Eigentümern kann die Stimme nur einheitlich abgegeben werden. Dafür benötigt die stimmabgebende Person die Vollmacht der Miteigentümer. Ebenso können sich Jagdgenossen, die nicht an der Versammlung teilnehmen können, durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Eine teilnehmende Person kann höchstens drei abwesende Jagdgenossen vertreten.
Die Vollmacht soll Name, Anschrift und Geburtsdatum von Vollmachtgeber und Vollmachtnehmer enthalten sowie die betroffenen Flurstücke mit Gemarkung. Das Muster einer Vollmacht ist auf der Homepage der Gemeinde Kappelrodeck abrufbar oder kann auf Anfrage per E-Mail zugesandt werden.
Eigentumswechsel, die seit 01.01.2024 erfolgt sind, sind durch entsprechende Unterlagen (z. B. Kaufvertrag, Erbschein, etc.) nachzuweisen.
Bei Fragen zur Jagdgenossenschaftsversammlung sowie für die Zusendung eines Vollmachtsformulars steht Herr Reichert (Tel. 07842/802-22) als Ansprechpartner zur Verfügung.