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„Ab dem Schuljahr 2025/26 werden unsere Familien mit einem signifikanten Rückschritt leben müssen, was Betreuung sowie Vereinbarkeit von Familien und Beruf betrifft. Es ist für uns im aktuellen Zeitalter schlichtweg nicht nachvollziehbar. Dass man trotz unseres Protests, sogar direkt beim Ministerium, diesen Rückschritt erzwingt und die örtliche Situation ignoriert ist wirklich unglaublich. Es konterkariert all unser Engagement für Familien.“, so Bürgermeister Stefan Hattenbach. Der Grund der Verärgerung des Bürgermeisters über Schulamt und Ministerialbürokratie liegt auf der Hand: Bereits vor rund 15 Jahren hat die Gemeinde Kappelrodeck gemeinsam mit der Schule mit großem Aufwand und millionenschweren Investitionen die Schloßbergschule zur „offenen Ganztagesschule“ weiterentwickelt. Alleine das Gebäude für die Ganztagesbetreuung hat rund 2 Millionen Euro gekostet. „Auf freiwilliger Basis, nicht weil wir Brennpunkt wären. Wir waren damit auch in diesem Bereich Vorreiter im Ländlichen Raum, wenn es um bedarfsgerechte und flexible, zukunftsfähige Betreuungslandschaften geht.“, berichtet der Bürgermeister. Zahlreiche weitere Schritte hat die als familienfreundlich prämierte Gemeinde seitdem erfolgreich in diese Richtung unternommen. Wie auch in den Ganztages-Kindergartenangeboten hatten die Eltern von Grundschulkindern in Kappelrodeck die Möglichkeit, an einzelnen Wochentagen diese zusätzlichen Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen, bis hin zum vollen Angebot von 7 Stunden an vier Wochentagen. „Das ermöglicht die Berufsausübung in Teilzeit, gerade wenn Fahrtzeiten damit verbunden sind. Und es ermöglicht auch, dass die Kinder an einzelnen Tagen auch zu Hause betreut werden oder Vereinsangebote nutzen können. Davon profitieren Familien, Kinder und die zahlreichen Vereine unserer intakten Gemeindegesellschaft.“, berichtet Bürgermeister Stefan Hattenbach. Damit ist ab dem Schuljahr 2025/26 trotz dem Protest von Schule und Gemeinde Schluss. Dann heißt es für die Familien von Grundschulkindern: Ganz oder garnicht, sprich: Entweder man nutzt das Ganztagesangebot, gekoppelt mit einer verbindlichen Schulpflicht an allen Betreuungstagen. Ist das mehr, als eine Familie will, dann kommt das Angebot überhaupt nicht in Frage. Denn eine tageweise Nutzung wie bislang ist künftig nicht mehr möglich, ohne gegen die Schulpflicht zu verstoßen. “Das geht einmal mehr am örtlichen Bedarf vieler Familien vorbei, weil es deren Betreuungsbedarf in der Schule oft übersteigt. Und damit zwingt es viele Eltern, sich entweder selbst um die Betreuung ihrer Kinder zu kümmern und beruflich zu reduzieren oder sie mehr in die Schule zu stecken, als ihnen lieb ist.“, so Hattenbach. Die Eltern erleben nun auch grundsätzlich einen Rückschritt in Sachen Flexibilität und Bedarfsgerechtigkeit, denn im von der Gemeinde gestalteten Kindergarten-Angebot ist weiterhin eine tageweise Ganztagesbetreuung möglich. In der Grundschule in Kappelrodeck wird das letztmals im Schuljahr 2024/25 der Fall sein. Eine längere Übergangsfrist wurde trotz Hinweis der Gemeinde auf die seit 15 Jahren erfolgreich praktizierte Handhabung sowie Vertrauens- und Bestandschutz für Familien von Grundschulkindern nicht gewährt, mit Hinweis auf „Gleichbehandlung mit ähnlich gelagerten Fällen“. Nicht betroffen ist das kommunale Betreuungsangebot, das die Gemeinde Kappelrodeck an beiden Grundschulstandorten schon heute ergänzend anbietet- allerdings weniger umfänglich, kostenpflichtig und nur, soweit geeignetes Personal dafür gefunden werden kann.“
Bildunterschrift: Das Obergeschoß der vor 15 Jahren neu geschaffenen Räume für die Ganztagesbetreuung an der Schloßbergschule. Diese darf gegen den Willen von Schule und Gemeinde jetzt nicht mehr in der praktizierten Form weitergeführt werden.
Foto: Stefan Hattenbach, Gemeinde Kappelrodeck