Gemeinde Kappelrodeck

Seitenbereiche

Seiteninhalt

Aktuelles aus dem Rathaus

16.03.2023

Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Freiburg

REGIERUNGSPRÄSIDIUM FREIBURG
ABTEILUNG UMWELT
Öffentliche Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Freiburg
Die Lenk Paper GmbH, Richard-Lenk-Straße 19-23, 77876 Kappelrodeck beantragt für diesen Standort die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Biomasseheizkraftwerks (BMHKW) bestehend aus einer Dampferzeugungsanlage auf Basis von erneuerbaren Energien (Biomasse). Ein Dampfkessel auf Erdgasbasis ist als Redundanzkessel vorgesehen. Auch ist die Errich-tung eines überdachten Brennstofflagers vorgesehen. Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG gestellt.
Die Änderungen sollen innerhalb des bestehenden Betriebsgeländes Richard-Lenk-Straße 19-23, 77876 Kappelrodeck auf den Grundstücken Flurstück Nrn. 5039, 527 der Gemar-kung Kappelrodeck erfolgen. Nach der Erteilung der Genehmigung soll mit der antragsge-mäßen Realisierung des Vorhabens begonnen werden.
Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach den §§ 6, 10 und 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie der Nummer 8.1.1.3 des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Bei der Anlage handelt es sich um eine Anlage nach Artikel 10 der Richtlinie 2010/75/EU. Das Vorhaben ist nach Nr. 8.1.1.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) UVP-pflichtig.
Gegen das Vorhaben sind Einwendungen erhoben worden. Diese werden im Erörte-rungstermin am Mittwoch, den 19.04.2023, ab 10:00 Uhr, im Rathaus Kappelrodeck, Großer Sitzungssaal, Hauptstraße 65, 77876 Kappelrodeck, erörtert.
Form- und fristgerecht erhobene Einwendungen werden dort, auch bei Ausbleiben der An-tragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörte-rungstermin ist öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Kann die Erörterung am ersten Tag nicht abgeschlossen werden, so wird sie an dem folgenden Werktag fortgesetzt.
Freiburg i.Br., den 17.03.2023
Regierungspräsidium Freiburg