Gemeinde Kappelrodeck

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Aktuelles aus dem Rathaus

05.12.2024

Grundsteuerreform führt zu massiven Verwerfungen bei den Steuerzahlern und zusätzlichem Aufwand für die Gemeinde

Zum Jahresende richtet sich der Blick vieler Verbraucher auf Rechnungen und Tarife.
Den Gemeinden wurde eine Grundsteuerreform aufgezwungen, mit deren Systemwechsel manch einer überrascht auf die neue Grundsteuer blickt.
"Wir hatten als Gemeinde den Gesetzgeber auf die massiven Verwerfungen hingewiesen. Entweder der Gesetzgeber will das so, oder er nimmt es zumindest billigend in Kauf.", so Bürgermeister Stefan Hattenbach. Im Ergebnis werden Grundstückseigentümer mit teils dem zigfachen an Grundsteuer belastet. Und was hat die Gemeinde davon? "Nichts, außer zusätzlicher Arbeit und den Bürgerzorn, der an uns an vorderster Front adressiert wird.", berichtet Rechnungsamtsleiterin Laura Ketterer, die die Veranlagung der über 3.000 Fälle verantwortet. Auch weil das voraussehbar war, hat die Gemeinde seit 2022 verschiedentlich informiert. Denn: Wenn der Grundsteuermeßbetrag durch das Finanzamt erst einmal festgesetzt ist, kann die Gemeinde nichts mehr machen.
Gemäß dem öffentlichen Beschluss des Gemeinderates, der zur Schaffung von frühzeitiger Klarheit schon Ende Oktober den Sachverhalt umfassend öffentlich beraten hatte, erhebt die Gemeinde innerhalb der jeweiligen Grundsteuerart aufkommensneutral. Sie kassiert also in Summe nicht mehr von den Grundstückseigentümern als bislang, was auch der Hebesatzkorridor des vom Land veröffentlichten Transparenzregisters belegt. Das handhabt nicht jede Gemeinde so eigentümerfreundlich, denn die öffentlichen Kassen sind klamm und Mehreinnahmen nötig. Auch ein Inflationsausgleich wurde nicht wie andernorts draufgeschlagen.
"Trotz Aufkommensneutralität können wir über den einheitlich anzuwendenden Hebesatz die entstehenden Mehr- und Minderbelastungen allerdings nicht ausgleichen. Wie erwartet ruft das die "großen Verlierer" der Grundsteuerreform auf den Plan. Von den zahlreich vorhandenen "Gewinnern" hört man erwartungsgemäß wenig.", so die Amtsleiterin weiter. Der interkommunale Vergleich der Hebesätze hat ab 2025 indes auch keinerlei Aussagekraft mehr, da die Grundsteuer-Meßbeträge vom Finanzamt völlig neu ermittelt wurden.
Und so gilt: „Wenn sich der Meßbetrag auf ein Fünftel reduziert, muss natürlich der Hebesatz um das Fünffache erhöht werden, damit am Schluss der gleiche Euro-Betrag herauskommt.“ erklärt Rechnungsamtsleiterin Laura Ketterer.
Die Gemeindeverwaltung bietet an, gegebenenfalls auch in Einzelfällen die Steuerfestsetzung zu erläutern, soweit die Kapazitäten hierfür ausreichen. Der Gemeinderat hat zugesagt, die Auswirkungen der Grundsteuerreform, die erst im Laufe des Jahres 2025 konkret sichtbar werden, genau zu überprüfen und falls erforderlich und mit den gemeindlichen Werkzeugen möglich auch nachzusteuern. "Die großen Verwerfungen der Grundsteuerreform wird er damit aber nicht ausbügeln können.", so Rechnungsamtsleiterin Laura Ketterer abschließend.