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In der aktuellen Vegetationszeit treiben Hecken, Büsche und Bäume besonders stark aus. Als Grundstücksumfriedung, von landwirtschaftlichen Grundstücken oder von Waldgrundstücken auch in den öffentlichen Verkehrsraum hinein, wodurch Straßen, Geh- und Radwege nur noch eingeschränkt benutzbar sind. Aktuell erreichen die Gemeinde zahlreiche Beschwerden, unter anderem vom Verbindungsweg vom Unterberg auf die Scherd in Waldulm.
Grundstücksbesitzer sind verpflichtet, ihre Hecken, Büsche und Bäume soweit zurück zu schneiden, dass sich Fußgänger und Fahrzeuge ungehindert im Verkehrsraum bewegen können. Ein sogenanntes Lichtraumprofil / Straßenprofil legt bestimmte Maße und Sicherheitsabstände zu Straßen, Geh- und Radwegen fest, die unbedingt einzuhalten sind. So muss der freie Raum über der Straße mindestens 4,50 Meter betragen, über Gehwegen mindestens 2,50 Meter.
Oft relevanter: Neben Straßen ohne Gehweg beträgt das Lichtraumprofil mindestens 50 Zentimeter. Neben Gehwegen müssen Hecken, Sträucher und Bäume so zurückgeschnitten werden, dass sie nicht in den Gehweg ragen. Seitliche Sicherheitsabstände gibt es neben Gehwegen nicht.
Bitte beachten Sie: Kommt es wegen nicht eingehaltenem Lichtraumprofil zu Schäden an Fahrzeugen oder zu Verletzungen bei Fußgängern oder anderen Verkehrsteilnehmern, zum Beispiel durch Äste, haftet der Grundstücksbesitzer in vollem Umfang.