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Kommt das zweite Windrad auf der Hornisgrinde? Wenn es nach der Gemeinde Kappelrodeck geht: Ja. In Abstimmung mit dem Gemeinderat hat Bürgermeister Stefan Hattenbach ein entsprechendes, positives Votum abgegeben.
Kappelrodeck führt den Gemeindeverwaltungsverband Achertal. Und auch als Achertal-Gemeinde mit direkter Sichtbeziehung zur Hornisgrinde liegt die Gemarkung Kappelrodecks im Wirkfeld des geplanten zweiten Windrades. „Ob Seibelseckle im Winter, ob Mummelsee und Höhengebiet im Sommer- die Hornisgrinde gehört zum Naherholungsgebiet unserer Bürgerinnen und Bürger, und auch touristische Gäste nutzen das Ausflugsziel“, so die Gemeindeverwaltung. Dennoch sei es in der Gesamtabwägung richtig, in diesem Gebiet ein weiteres Windrad zu errichten. Der Gemeinderat ist sich einig: Die Gemeinde Kappelrodeck unterstützt und fördert den Umbau der Energieerzeugung - weg von fossilen Energieträgern, hin zur regenerativen Energieerzeugung. Insbesondere mit dem Trend zu „all electric“ und den prognostizierten steigenden Bedarfen an elektrischer Energie kommt dem Ausbau der regenerativen Energie eine wesentliche Bedeutung zu, ebenso -aufgrund der Volatilität der Regenerativen - der Speicherung und der Elektrolyse. Vor diesem Hintergrund befürwortet die Gemeinde Kappelrodeck grundsätzlich den Ausbau regenerativer Energieerzeugung, auch durch off- und onshore-Windkraft.
Seitens der Gemeinde Kappelrodeck wird auch im konkreten Fall am bezeichneten Standort auf der Hornisgrinde die Errichtung einer Windenergieanlage ausdrücklich befürwortet - als Träger öffentlicher Belange wurde ein Votum der Gemeinde angefragt.
„Dieser Sachverhalt macht im Übrigen die Widersinnigkeit der vom Land verordneten Regionalplanung offenkundig: Die Hornisgrinde, nach dem Feldberg der zweit-windhöffigste Standort für Windkraft im Land Baden-Württemberg, ist nicht als Vorranggebiet vorgesehen und damit künftig faktisch ausgeschlossen für Windkraft. Ein Gebiet mit hoher infrastruktureller Vorbelastung und ehemals Standort von drei kleinen Windkraftanlagen, heute Standort einer erfolgreichen Anlage eines regionalen Windkraft-Pioniers.“, so Hattenbach. Man könne es mit gesundem Menschenverstand keinem erklären, warum hier künftig keine Windkraft mehr möglich sein soll, während ein Vielfaches an Windrädern an dritt- und viertklassigen Standorten mit großen Konflikten, geringerer Akzeptanz der Bevölkerung und schlechtem Kosten-Nutzen Verhältnis genehmigt wird. Und nötig sein wird, um vergleichbare Strommengen wie auf der Hornisgrinde zu produzieren.
Lediglich bezüglich der Höhe der beantragten Anlage ist nach Auffassung der Gemeinde fraglich, ob die geplante Höhe der Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von 249,50 m (WEA-Spitze über Grund) bzw. einer Nabenhöhe von 162,00 m erforderlich ist. „Unserer Kenntnis nach stellt die beantragte Höhe jedoch die maximal mögliche dar, abhängig von der Verfügbarkeit von Anlagentypen auf dem Markt. Vom Betreiber wären wohl auch Anlagen mit geringeren Höhen gut denkbar. Bezüglich der Anlagenhöhe wird deshalb angeregt, die Anliegen der Gemeinde Seebach bestmöglich zu berücksichtigen.“, so Bürgermeister Stefan Hattenbach.
Ein weiters Anliegen der Gemeinde und einen neuen Aspekt machen Bürgermeister und Gemeinderäte zudem zum Teil der Stellungnahme: Die Gemeinde Kappelrodeck regt an, zur Schaffung von Akzeptanz und Identifikation in diesem Projekt
eine finanzielle Beteiligung von Bürgern (z.B. durch Bürgerenergiegenossenschaften o.ä.) und den Kommunen der Raumschaft zu ermöglichen.