Gemeinde Kappelrodeck

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Aktuelles aus dem Rathaus

31.01.2025

Abstandsgebot für Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen auf einer Brücke des Zubringers in Kappelrodeck

Straßenbauverwaltung setzt Sicherheitsvorkehrungen bei Spannbetonbrücken im Regierungsbezirk Freiburg um
 
Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) hat in Abstimmung mit den unteren Verkehrsbehörden der Landratsämter und Städte für 31 Brücken im Regierungsbezirk Freiburg Sicherheitsvorkehrungen vereinbart. Betroffen ist dabei auch eine Brücke in Kappelrodeck. Es handelt sich dabei um die Brücke im Zuge der L 87 über die Bahn und einen Wirtschaftsweg (Alte Landstraße/Mattenmühle).
 
Wie das RP mitteilt, werden die dazu notwendigen Maßnahmen in den kommenden Wochen durch eine entsprechende Beschilderung umgesetzt. Ziel ist es, die Bauwerke bis zum vorgesehenen Neubau zu entlasten.
 
Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hatte am 19. Dezember angekündigt, dass das Land seine Kontrollen und Maßnahmen zur Sicherung von Brücken an Bundes- und Landesstraßen mit gleichartiger Bautechnik und damit ähnlichen Risiken wie der eingestürzten Carolabrücke in Dresden intensiviere.
Wie das RP jetzt mitteilt, wird zur Entlastung von 31 Bauwerken in Abhängigkeit von der Brückenlänge ein Abstandgebot für den Schwerverkehr über 7,5 Tonnen angeordnet. In acht von diesen 31 Fällen gilt es darüber hinaus, den Lkw-Begegnungsverkehr zu unterbinden. Dazu wird die Fahrbahn auf den Brücken eingeengt. Bei drei Brücken werden zusätzlich zum Abstandsgebot und der Einengung auch Tonnagebeschränkungen erforderlich. Der Lkw-Verkehr oberhalb der Grenzwerte wird umgeleitet. Für manche Brücken werden darüber hinaus generelle Geschwindigkeitsbeschränkungen angeordnet.
 
Das RP weist darauf hin, dass diese Maßnahmen unter den gegebenen Randbedingungen den jeweils geringstmöglichen Eingriff für den Verkehr darstellen. Sollten die Abstandsgebote, Einengungen und Tonnagebeschränkungen vermehrt vom Schwerverkehr missachtet werden und der gewünschte Entlastungseffekt damit ausbleiben, werden gegebenenfalls weitere Maßnahmen erforderlich. Für die Brücke in Kappelrodeck wird aktuell lediglich ein Abstandsgebot für den Schwerverkehr über 7,5 Tonnen angeordnet.