Gemeinde Kappelrodeck

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  1. 1601. Stiftungsaufsicht  
    Rathaus-Dienste
    Stiftungen unterliegen der Aufsicht der Stiftungsbehörden. Die staatliche Aufsicht soll gewährleisten, dass der Wille der stiftenden Person auch dann beachtet wird, wenn diese keinen Einfluss mehr…  
  2. 1602. Stiftungssatzung  
    Rathaus-Dienste
    Jede Stiftung muss eine Satzung haben. Die Stiftungssatzung stellt den Aufgaben- und Organisationsplan einer Stiftung dar.
    In der Stiftungssatzung müssen mindestens folgende Regelungen…
     
  3. 1603. Stiftungsvermögen  
    Rathaus-Dienste
    Die Verwirklichung des Stiftungszwecks setzt voraus, dass der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Die stiftende Person muss die Stiftung daher mit einem bestimmten Vermögen…  
  4. 1604. Steuerliche Vergünstigungen für Familien  
    Rathaus-Dienste

    Kinderfreibetrag
    EUR: 3.012
    Gegebenfalls erhalten Sie stattdessen Kindergeld, je nachdem, was für Sie günstiger ist.
    Freibetrag für Betreuung, Erziehung und…
     
  5. 1605. Steuern und Abgaben  
    Rathaus-Dienste
    Die unternehmerische Tätigkeit unterliegt vielfältigen steuerlichen Regelungen. Bei Zweifeln wenden Sie sich an einen steuerlichen Berater. Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch bei den…  
  6. 1606. Steuerliche Aspekte für Stiftungen  
    Rathaus-Dienste
    Sowohl Stifter als auch Stiftungen können erst dann Steuervorteile in Anspruch nehmen, wenn das Finanzamt der Stiftung die Gemeinnützigkeit bescheinigt hat. Ab diesem Datum kann die Stiftung an…  
  7. 1607. Steuerliche Gemeinnützigkeit  
    Rathaus-Dienste
    Vereine können als juristische Personen des privaten Rechts vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden, wenn sie nach ihrer Satzung und tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich, unmittelbar…  
  8. 1608. Stiftungsgeschäft  
    Rathaus-Dienste
    Das Stiftungsgeschäft ist die schriftliche Willenserklärung der stiftenden Person, eine Stiftung zu errichten. Sie kann auch in einem Testament oder einem Erbvertrag abgegeben werden. Das…  
  9. 1609. Steuerpflichten als Arbeitgeber  
    Rathaus-Dienste
    Beschäftigen Sie in Ihrem Betrieb Arbeitnehmerinnen beziehungsweise Arbeitnehmer, müssen Sie von deren Arbeitslohn Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchenlohnsteuer einbehalten.…  
  10. 1610. Stimmabgabe  
    Rathaus-Dienste
    In den Wahllokalen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden. Abweichungen sind in Gemeinden mit nicht mehr als 1.000 Einwohnerinnen und Einwohnern möglich.
    Wenn Sie wahlberechtigt und im…
     
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