Gemeinde Kappelrodeck

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  1. 1761. Melde- und Zahlungspflichten  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Sie jemanden einstellen wollen, müssen Sie zu Beginn der Beschäftigung bestimmte Schritte erledigen und Vorgaben erfüllen:

    Bei Einstellung des ersten Beschäftigten müssen Sie eine…
     
  2. 1762. Meldepflicht  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich…  
  3. 1763. Merkzeichen  
    Rathaus-Dienste
    Merkzeichen 1.Klasse
    Dieses Merkzeichen erhalten Sie als schwerkriegsbeschädigte Person nach dem Bundesversorgungsgesetz und für Verfolgte im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes mit einem…
     
  4. 1764. Midijob  
    Rathaus-Dienste
    Liegt Ihr monatliches Bruttogehalt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR ("Übergangsbereich"), handelt es sich um einen Midijob. Seit 1. Januar 2023 ist die Obergrenze für Midijobs auf 2.000 EUR…  
  5. 1765. Massenentlassungen  
    Rathaus-Dienste
    Eine Massenentlassung liegt vor, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen

    in Betrieben mit in der Regel mehr als 20 und weniger als 60 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr als fünf…
     
  6. 1766. Meldepflicht  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur…  
  7. 1767. Marktüberwachung  
    Rathaus-Dienste
    Wer Haushaltsgeräte, Spielzeug, Textilien, Elektrogeräte und -artikel, Schutzausrüstungen oder auch Maschinen kauft, verlässt sich darauf, dass sie keine Gefahr für Gesundheit und Leben darstellen.…  
  8. 1768. Luftverkehr  
    Rathaus-Dienste
    Ob für den Flug in den Urlaub, eine Geschäftsreise oder zum Transport von Waren und Gütern:
    Der Luftverkehr hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen.
    Um die…
     
  9. 1769. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall  
    Rathaus-Dienste
    Sie sind als Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn einer Ihrer Beschäftigten erkrankt. In den ersten sechs Wochen des Krankheitsfalles zahlen Sie die Vergütung weiter. Dauert die…  
  10. 1770. Lasten auf Grundstücken  
    Rathaus-Dienste
    Auf Grundstücken können verschiedene Lasten liegen, über die Sie auf jeden Fall Bescheid wissen sollten, bevor Sie ein Grundstück kaufen. Über folgende Aspekte sollten Sie sich informieren:  
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