Gemeinde Kappelrodeck

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3333 Treffer
  1. 1811. Mit 18  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Heranwachsende 18 Jahre alt werden, sind sie volljährig. Damit sind sie für sich selbst verantwortlich. Sie haben fast alle Rechte und Pflichten wie Erwachsene.
    Keine Aufenthaltsverbote  
  2. 1812. Mindestlohn  
    Rathaus-Dienste
    Höhe seit 01.01.2021: EUR 9,50 brutto, ab 01.07.2021: EUR 9,60
    Eine Kommission prüft im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist, zu einem angemessenen…
     
  3. 1813. Luftverkehr  
    Rathaus-Dienste
    Ob für den Flug in den Urlaub, eine Geschäftsreise oder zum Transport von Waren und Gütern:
    Der Luftverkehr hat in den vergangenen Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen.
    Um die…
     
  4. 1814. Meldepflicht  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland umziehen, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden. Diese teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind. Sie müssen sich…  
  5. 1815. Menschenhandel  
    Rathaus-Dienste
    Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung
    Von Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung und Zwangsprostitution sind in erster Linie Frauen und Mädchen betroffen. Ihnen werden…
     
  6. 1816. Midijob  
    Rathaus-Dienste
    Liegt Ihr monatliches Bruttogehalt zwischen 556,01 EUR und 2.000 EUR ("Übergangsbereich"), handelt es sich um einen Midijob. Seit 1. Januar 2023 ist die Obergrenze für Midijobs auf 2.000 EUR…  
  7. 1817. Mit 16  
    Rathaus-Dienste
    Die Rechte und Pflichten Jugendlicher nehmen mit dem Alter stufenweise zu.

    Beschränkte Testierfähigkeit

    Wer beschränkt testierfähig ist, kann ein öffentliches Testament…
     
  8. 1818. Mietvertrag  
    Rathaus-Dienste
    Das Mietrecht für Wohnräume ist ein vielschichtiges Rechtsgebiet. Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Mietvertrag den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sollten Sie sich auf alle Fälle rechtlich…  
  9. 1819. Meldepflicht  
    Rathaus-Dienste
    Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. In Deutschland besteht für Personen, die sich nicht nur…  
  10. 1820. Meldung an den Arbeitgeber  
    Rathaus-Dienste
    Sie sollen Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft, sobald Ihnen diese bekannt ist, und den mutmaßlichen Tag der Entbindung informieren. Wenn Sie bei Wiederaufnahme der Arbeit nach der Geburt Ihr…  
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