Gemeinde Kappelrodeck

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  1. 1641. Rechte von Teilnehmern in Flurneuordnungsverfahren  
    Rathaus-Dienste
    Als beteiligte Person in einem Flurneuordnungsverfahren können Sie

    die Vorstandsmitglieder der Teilnehmergemeinschaft wählen oder sich selbst wählen lassen,
    die Unterlagen zum…
     
  2. 1642. Rechtliche Betreuung  
    Rathaus-Dienste
    Hinter dem juristischen Begriff "Rechtliche Betreuung" verbergen sich ganz entscheidende Fragen:

    Wer kümmert sich um mich, wenn ich selbst nicht mehr dazu in der Lage bin?
    Wie…
     
  3. 1643. Rechtliche Grundlagen  
    Rathaus-Dienste
    Das Vergaberecht ist nicht durch ein einheitliches Gesetz geregelt. Vielmehr müssen öffentliche Auftraggeber und private Anbieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge eine Vielzahl von nationalen…  
  4. 1644. Rechtsfähigkeit  
    Rathaus-Dienste
    Rechtsfähig ist, wer Träger von Rechten und Pflichten sein kann. Im Vereinswesen unterscheidet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) den rechtsfähigen vom nicht rechtsfähigen Verein.
    Hinweis: Wie…
     
  5. 1645. Rechtsform des zu gründenden Unternehmens  
    Rathaus-Dienste
    Bevor Sie Ihr Gewerbe bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung anmelden, müssen Sie sich für eine Rechtsform entscheiden. Die Rechtsform ist abhängig davon, ob Sie das Unternehmen allein oder gemeinsam…  
  6. 1646. Rechtsformen für Freiberufler  
    Rathaus-Dienste
    Welche Rechtsform für Sie infrage kommt, hängt von Ihren individuellen beruflichen Zielen, Ihrer persönlichen Situation, dem wirtschaftlichen Umfeld, Kooperationsmöglichkeiten etc. ab. Bei Ihrer…  
  7. 1647. Rechte und Pflichten von Opfern und Zeugen  
    Rathaus-Dienste
    Dieses Kapitel informiert Sie nicht nur über Ihre Rechte und Pflichten, sondern auch über den Schutz, der Ihnen sowohl als Opfer als auch als Zeugin oder Zeuge zusteht.  
  8. 1648. Rechte und Pflichten  
    Rathaus-Dienste
    Die Rechtsfähigkeit beginnt mit der Vollendung der Geburt.
    Rechtsfähigkeit bedeutet, dass jeder Mensch Rechte und Pflichten haben kann:

    Rechte sind Ansprüche, die gegen andere…
     
  9. 1649. Rechte und Pflichten der Adoptiveltern  
    Rathaus-Dienste
    Eine Adoption wird wirksam, sobald das Familiengericht sie ausgesprochen hat und dieser Beschluss der annehmenden Person zugestellt ist. Damit treten alle Rechtsfolgen ein:

     
  10. 1650. Rechte und Pflichten der Vereinsmitglieder  
    Rathaus-Dienste
    Durch den Eintritt in den Verein unterwirft sich das Mitglied den für den Verein geltenden Regelungen, vor allem der Satzung, und verpflichtet sich, die mit der Mitgliedschaft verbundenen…  
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