Wenn Sie in Baden-Württemberg ein Grundstück kaufen oder durch andere Rechtsgeschäfte erwerben, müssen Sie Grunderwerbsteuer zahlen. Der Steuersatz beträgt 5,0 Prozent.
Keine Grunderwerbsteuer…
Wenn Sie Wohnungseigentum oder Teileigentum begründen wollen, müssen Sie dies in das Grundbuch eintragen lassen.
Dafür müssen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer
Sie möchten am Straßenverkehr mit einem Fahrzeug teilnehmen, dessen Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewicht die nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) geltenden Grenzen überschreiten?…