Gemeinde Kappelrodeck

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Veröffentlichung
im Achertäler
Heimatboten vom:

Bebauungspläne 

1. Änderung des Bebauungsplanes "Birkköpfel" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Bekannmachung

Zeichnerischer Teil

Textteil

Begründung

18.10.2024

7. Änderung des Bebauungsplanes "Eichenwäldele - alter Bereich" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

01 Satzung

02 Zeichnerischer - Teil

03 Schriftlicher Teil

04 Begründung

05 Artenschutzrechtliche Prüfung

15.11.2024
Flächennutzungspläne 
siehe unten 
Flurbereinigungen 

Derzeit sind keine Bekanntmachungen veröffentlicht

 

Satzungen 

Derzeit sind keine Bekanntmachungen veröffentlicht

 
Umlegungen 

Derzeit sind keine Bekanntmachungen veröffentlicht

 
Weitere Amts- und Vereinsbekanntmachungen 
Siehe Bekanntmachungen unter "Neues aus dem Rathaus" 
31.07.2024

Bekanntmachungen vom 02.08.2024

Amtliche Bekanntmachungen

 

Bekanntmachung über die Durchführung des Volksbegehrens
 
„Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ In Baden-Württemberg wird das Volksbegehren „Landtag verkleinern“ über das „Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes“ durchgeführt. Eine Unterstützung des Volksbegehrens kann im Rahmen der freien oder amtlichen Sammlung erfolgen.
1. Bei der freien Sammlung, die am Montag, 12. August 2024 beginnt, besteht die Möglichkeit, sich innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten, also bis Dienstag, 11. Februar 2025, in von den Vertrauensleuten des Volksbegehrens oder deren Beauftragten ausgegebene Eintragungsblätter zur Unterstützung des Volksbegehrens einzutragen.
Bei der freien Sammlung hat die oder der Eintragungsberechtigte auf dem Eintragungsblatt den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, die Anschrift (Hauptwohnung) sowie den Tag der Unterzeichnung anzugeben und dies persönlich und handschriftlich zu unterschreiben. Durch Ankreuzen muss bestätigt werden, dass vor der Unterzeichnung des Eintragungsblattes die Möglichkeit bestand, den Entwurf der Gesetzesvorlage und deren Begründung einzusehen.
Eintragungen, die die unterzeichnende Person nicht eindeutig erkennen lassen, weil sie z. B. unleserlich oder unvollständig sind, oder die erkennbar nicht eigenhändig unterschrieben sind oder das Datum der Unterzeichnung fehlt, sind ungültig. Das Eintragungsblatt ist für die Bescheinigung des Eintragungsrechts spätestens bis Dienstag, 11. Februar 2025 bei der Gemeinde einzureichen, in der die unterzeichnende Person ihre Wohnung hat (bei mehreren die Hauptwohnung) oder der gewöhnliche Aufenthalt besteht.
2. Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate und startet am Mittwoch, 11. September 2024 und endet am Dienstag, 10. Dezember 2024.

Die Eintragungsliste für die Gemeinde/Stadt Kappelrodeck wird in der Zeit vom 11. September 2024 bis 10. Dezember 2024 im Rathaus Kappelrodeck, Bürgerbüro, Hauptstraße 65, 77876 Kappelrodeck zu folgenden Öffnungszeiten für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten:
vormittags:      Montag bis Freitag        8:00 Uhr – 12:00 Uhr
nachmittags: Montag und Dienstag 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
Donnerstag              14:00 Uhr – 18:00 Uhr
Der Zugang ist rollstuhlgeeignet möglich.

Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
3. Eintragungsberechtigt in die Eintragungsliste oder das Eintragungsblatt ist nur, wer im Zeitpunkt der Unterzeichnung im Land Baden-Württemberg zum Landtag wahlberechtigt ist. Dies sind alle Personen, die am Tag der Eintragung
-        mindestens 16 Jahre alt sind,
-        die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
-        seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, und
-        nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die ihr Wahlrecht infolge Richterspruchs verloren haben.
4. Jeder Eintragungsberechtigte darf sein Eintragungsrecht nur einmal ausüben, folglich nur eine Unterstützungsunterschrift leisten.
5. Die Unterschrift auf dem Eintragungsblatt oder der Eintragungsliste kann nur persönlich und handschriftlich geleistet werden. Wer nicht unterschreiben kann, aber das Volksbegehren unterstützen will, muss dies bei der Gemeinde zur Niederschrift erklären. Dies ersetzt die Unterschrift.
6. Gegenstand des Volksbegehrens ist der folgende Gesetzentwurf mit Begründung. Dieser wird von den Vertrauensleuten der Antragsteller oder deren Beauftragten bei der Ausgabe der Eintragungsblätter zur Einsichtnahme bereitgehalten und bei der Gemeinde im Eintragungsraum zur Einsicht ausgelegt:
„Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes
Der Landtag wolle beschließen, dem nachstehenden Gesetzentwurf seine Zustimmung zu erteilen:
Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes
Artikel 1
Änderung des Landtagswahlgesetzes
Das Landtagswahlgesetz in der Fassung vom 15. April 2005 (GBl. S. 384), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (GBl. S. 237) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.   § 1 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 wird die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt.
b) In Absatz 2 wird die Zahl „70“ durch die Zahl „38“ ersetzt.
2.   In § 2 Absatz 3, 6 und 9 wird jeweils die Zahl „120“ durch die Zahl „68“ ersetzt.
3.   In § 5 wird die Angabe „1 bis 70“ durch die Angabe „1 bis 38“ ersetzt.
4.   Die Anlage zu § 5 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
Anlage
(Zu § 5 Absatz 1 Satz 2)
Einteilung des Landes in Wahlkreise für die Wahlen zum Landtag
von Baden-Württemberg

Nr. Name Gebiet
1 Stuttgart I Die Stadtbezirke Birkach, Degerloch, Hedelfingen, Möhringen, Plieningen, Sillenbuch, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-Nord, Stuttgart-Süd, Stuttgart-West, Vaihingen
2 Stuttgart II Die Stadtbezirke Bad Cannstatt, Botnang, Feuerbach, Mühlhausen, Münster, Obertürkheim, Stammheim, Stuttgart-Ost, Untertürkheim, Wangen, Weilimdorf, Zuffenhausen
3 Böblingen Die Gemeinden Aidlingen, Altdorf, Böblingen, Bondorf, Deckenpfronn, Ehningen, Gärtringen, Gäufelden, Grafenau, Herrenberg, Hildrizhausen, Holzgerlingen, Jettingen, Leonberg, Magstadt, Mötzingen, Nufringen, Renningen, Rutesheim, Schönaich, Sindelfingen, Weil der Stadt, Weil im Schönbuch
4 Esslingen Die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Deizisau, Denkendorf, Esslingen am Neckar, Hochdorf, Köngen, Lichtenwald, Neuhausen auf den Fildern, Ostfildern, Plochingen, Reichenbach an der Fils, Wendlingen am Neckar, Wernau (Neckar)
5 Nürtingen Vom Landkreis Böblingen
die Gemeinden Steinenbronn, Waldenbuch
vom Landkreis Esslingen
die Gemeinden Aichtal, Altdorf, Altenriet, Bempflingen, Beuren, Bissingen an der Teck, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Filderstadt, Frickenhausen, Großbettlingen, Holzmaden, Kirchheim unter Teck, Kohlberg, Leinfelden-Echterdingen, Lenningen,Neckartailfingen, Neckartenzlingen, Neidlingen, Neuffen, Notzingen, Nürtingen, Oberboihingen, Ohmden, Owen, Schlaitdorf, Unterensingen, Weilheim an der Teck, Wolfschlugen
6 Göppingen Landkreis Göppingen
7 Waiblingen Vom Rems-Murr-Kreis
die Gemeinden Alfdorf, Berglen, Fellbach, Kaisersbach, Kernen im Remstal, Korb, Leutenbach, Plüderhausen, Remshalden, Rudersberg, Schorndorf, Schwaikheim, Urbach, Waiblingen, Weinstadt, Welzheim, Winnenden, Winterbach
8 Ludwigsburg Vom Landkreis Böblingen
die Gemeinde Weissach
vom Landkreis Ludwigsburg
die Gemeinden Asperg, Ditzingen, Eberdingen, Gerlingen, Hemmingen, Korntal-Münchingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Markgröningen, Möglingen, Oberriexingen, Remseck am Neckar, Schwieberdingen, Sersheim, Vaihingen an der Enz
9 Neckar-Zaber Vom Landkreis Heilbronn
die Gemeinden Abstatt, Beilstein, Brackenheim, Cleebronn, Flein, Güglingen, Ilsfeld, Lauffen am Neckar, Leingarten, Neckarwestheim, Nordheim, Pfaffenhofen, Talheim, Untergruppenbach, Zaberfeld
vom Landkreis Ludwigsburg
die Gemeinden Affalterbach, Benningen am Neckar, Besigheim, Bietigheim-Bissingen, Bönnigheim, Erdmannhausen, Erligheim, Freiberg am Neckar, Freudental, Gemmrigheim, Großbottwar, Hessigheim, Ingersheim, Kirchheim am Neckar, Löchgau, Marbach am Neckar, Mundelsheim, Murr, Oberstenfeld, Pleidelsheim, Sachsenheim, Steinheim an der Murr, Tamm, Walheim
10 Heilbronn Stadtkreis Heilbronn
vom Landkreis Heilbronn
die Gemeinden Bad Friedrichshall, Bad Rappenau, Bad Wimpfen, Eberstadt, Ellhofen, Eppingen, Erlenbach, Gemmingen, Gundelsheim, Hardthausen am Kocher, Ittlingen, Jagsthausen, Kirchardt, Langenbrettach, Lehrensteinsfeld, Löwenstein, Massenbachhausen, Möckmühl, Neckarsulm, Neudenau, Neuenstadt am Kocher, Obersulm, Oedheim, Offenau, Roigheim, Schwaigern, Siegelsbach, Untereisesheim, Weinsberg, Widdern, Wüstenrot
11 Schwäbisch Hall -Hohenlohe Hohenlohekreis
Landkreis Schwäbisch Hall
12 Backnang-Schwäbisch Gmünd Vom Ostalbkreis
die Gemeinden Abtsgmünd, Bartholomä, Böbingen an der Rems, Durlangen, Eschach, Göggingen, Gschwend, Heubach, Heuchlingen, Iggingen, Leinzell, Lorch, Mögglingen, Mutlangen, Obergröningen, Ruppertshofen, Schechingen, Schwäbisch Gmünd, Spraitbach, Täferrot, Waldstetten
vom Rems-Murr-Kreis
die Gemeinden Allmersbach im Tal, Althütte, Aspach, Auenwald, Backnang, Burgstetten, Großerlach, Kirchberg an der Murr, Murrhardt, Oppenweiler, Spiegelberg, Sulzbach an der Murr, Weissach im Tal
13 Aalen-          Heidenheim Landkreis Heidenheim
vom Ostalbkreis
die Gemeinden Aalen, Adelmannsfelden, Bopfingen, Ellenberg, Ellwangen (Jagst), Essingen, Hüttlingen, Jagstzell, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Neuler, Oberkochen, Rainau, Riesbürg, Rosenberg, Stödtlen, Tannhausen, Unterschneidheim, Westhausen, Wört
14 Karlsruhe-Stadt Stadtkreis Karlsruhe
15 Karlsruhe-Land Vom Landkreis Karlsruhe
die Gemeinden Bretten, Dettenheim, Eggenstein-Leopoldshafen, Ettlingen, Gondelsheim, Graben-Neudorf, Karlsbad, Kraichtal, Kürnbach, Linkenheim-Hochstetten, Malsch, Marxzell, Oberderdingen, Pfinztal, Rheinstetten, Stutensee, Sulzfeld, Waldbronn, Walzbachtal, Weingarten (Baden), Zaisenhausen
16 Rastatt Stadtkreis Baden-Baden
Landkreis Rastatt
17 Heidelberg Stadtkreis Heidelberg
vom Rhein-Neckar-Kreis
die Gemeinden Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Eppelheim, Heddesheim, Hemsbach, Hirschberg an der Bergstraße, Ilvesheim, Ladenburg, Laudenbach, Schriesheim, Weinheim
18 Mannheim Stadtkreis Mannheim
19 Odenwald-    Tauber Main-Tauber-Kreis
Neckar-Odenwald-Kreis
20 Rhein-Neckar Vom Rhein-Neckar-Kreis
die Gemeinden Angelbachtal, Bammental, Dielheim, Eberbach, Epfenbach, Eschelbronn, Gaiberg, Heddesbach, Heiligkreuzsteinach, Helmstadt-Bargen, Leimen, Lobbach, Malsch, Mauer, Meckesheim, Mühlhausen, Neckarbischofsheim, Neckargemünd, Neidenstein, Nußloch, Rauenberg, Reichartshausen, Sandhausen, St. Leon-Rot, Schönau, Schönbrunn, Sinsheim, Spechbach, Waibstadt, Walldorf, Wiesenbach, Wiesloch, Wilhelmsfeld, Zuzenhausen
21 Bruchsal-     Schwetzingen Vom Landkreis Karlsruhe
die Gemeinden Bad Schönborn, Bruchsal, Forst, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kronau, Oberhausen-Rheinhausen, Östringen, Philippsburg, Ubstadt-Weiher, Waghäusel
vom Rhein-Neckar-Kreis
die Gemeinden Altlußheim, Brühl, Hockenheim, Ketsch, Neulußheim, Oftersheim, Plankstadt, Reilingen, Schwetzingen
22 Pforzheim Stadtkreis Pforzheim
Enzkreis
23 Calw Landkreis Calw
Landkreis Freudenstadt
24 Freiburg Stadtkreis Freiburg im Breisgau
vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
die Gemeinden Au, Bötzingen, Bollschweil, Breisach am Rhein, Ebringen, Ehrenkirchen, Eichstetten am Kaiserstuhl, Gottenheim, Horben, Ihringen, March, Merdingen, Merzhausen, Pfaffenweiler, Schallstadt, Sölden, Umkirch, Vogtsburg im Kaiserstuhl, Wittnau
25 Lörrach-       Müllheim Landkreis Lörrach
vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
die Gemeinden Auggen, Bad Krozingen, Badenweiler, Ballrechten-Dottingen, Buggingen, Eschbach, Hartheim am Rhein, Heitersheim, Müllheim, Münstertal/Schwarzwald, Neuenburg am Rhein, Staufen im Breisgau, Sulzburg
26 Emmendingen-Lahr Landkreis Emmendingen
vom Ortenaukreis
die Gemeinden Ettenheim, Fischerbach, Friesenheim, Haslach im Kinzigtal, Hofstetten, Kappel-Grafenhausen, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Mahlberg, Meißenheim, Mühlenbach, Ringsheim, Rust, Schuttertal, Schwanau, Seelbach, Steinach
27 Offenburg Vom Ortenaukreis
die Gemeinden Achern, Appenweier, Bad Peterstal-Griesbach, Berghaupten, Biberach, Durbach, Gengenbach, Hohberg, Kappelrodeck, Kehl, Lauf, Lautenbach, Neuried, Nordrach, Oberharmersbach, Oberkirch, Offenburg, Ohlsbach, Oppenau, Ortenberg, Ottenhöfen im Schwarzwald, Renchen, Rheinau, Sasbach, Sasbachwalden, Schutterwald, Seebach, Willstätt, Zell am Harmersbach
28 Rottweil-      Tuttlingen Landkreis Rottweil
Landkreis Tuttlingen
29 Schwarzwald-Baar Schwarzwald-Baar-Kreis
vom Ortenaukreis
die Gemeinden Gutach (Schwarzwaldbahn), Hausach, Hornberg, Oberwolfach, Wolfach
30 Konstanz Landkreis Konstanz
31 Waldshut Landkreis Waldshut
vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
die Gemeinden Breitnau, Buchenbach, Eisenbach (Hochschwarzwald), Feldberg (Schwarzwald), Friedenweiler, Glottertal, Gundelfingen, Heuweiler, Hinterzarten, Kirchzarten, Lenzkirch, Löffingen, Oberried, St. Märgen, St. Peter, Schluchsee, Stegen, Titisee-Neustadt
32 Reutlingen Landkreis Reutlingen
33 Tübingen Landkreis Tübingen
vom Zollernalbkreis
die Gemeinden Bisingen, Burladingen, Grosselfingen, Hechingen, Jungingen, Rangendingen
34 Ulm Stadtkreis Ulm
Alb-Donau-Kreis
35 Biberach Landkreis Biberach
vom Landkreis Ravensburg
die Gemeinden Aichstetten, Aitrach, Bad Wurzach, Kißlegg
36 Bodensee Bodenseekreis
vom Landkreis Sigmaringen
die Gemeinden Herdwangen-Schönach, Illmensee, Pfullendorf, Wald
37 Ravensburg Vom Landkreis Ravensburg
die Gemeinden Achberg, Altshausen, Amtzell, Argenbühl, Aulendorf, Bad Waldsee, Baienfurt, Baindt, Berg, Bergatreute, Bodnegg, Boms, Ebenweiler, Ebersbach-Musbach, Eichstegen, Fleischwangen, Fronreute, Grünkraut, Guggenhausen, Horgenzell, Hoßkirch, Isny im Allgäu, Königseggwald, Leutkirch im Allgäu, Ravensburg, Riedhausen, Schlier, Unterwaldhausen, Vogt, Waldburg, Wangen im Allgäu, Weingarten, Wilhelmsdorf, Wolfegg, Wolpertswende
38 Zollernalb-    Sigmaringen Vom Landkreis Sigmaringen
die Gemeinden Bad Saulgau, Beuron, Bingen, Gammertingen, Herbertingen, Hettingen, Hohentengen, Inzigkofen, Krauchenwies, Leibertingen, Mengen, Meßkirch, Neufra, Ostrach, Sauldorf, Scheer, Schwenningen, Sigmaringen, Sigmaringendorf, Stetten am kalten Markt, Veringenstadt
vom Zollernalbkreis
die Gemeinden Albstadt, Balingen, Bitz, Dautmergen, Dormettingen, Dotternhausen, Geislingen, Haigerloch, Hausen am Tann, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Ratshausen, Rosenfeld, Schömberg, Straßberg, Weilen unter den Rinnen, Winterlingen, Zimmern unter der Burg

Artikel 2
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Begründung: Die Verkleinerung des Landtags trägt zur Effizienzsteigerung der Arbeit des Landtags und gleichzeitig zur erheblichen Kostenreduktion bei. Es steht zu befürchten, dass der Landtag durch das neue Wahlgesetz weiter aufgebläht wird. Es ist möglich, dass statt der bisher 154 Mandate die Sitzanzahl auf über 200 anwächst.“

Kappelrodeck, den 23.07.2024

gez. Hattenbach, Bürgermeister

 
Sprechtag des Kreisbaumeisters in Kappelrodeck. Der nächste Sprechtag des Kreisbaumeisters findet am Dienstag, 13.08.2024, in der Zeit von 9.00 Uhr – 10.30 Uhr im Rathaus Kappelrodeck, Zimmer 110, statt. Eine Terminvereinbarung ist erforderlich unter der Tel.: 07842 802-33 (Bauamt).

 
Öffentliche Zahlungsaufforderung – Grundsteuer und Gewerbesteuervorauszahlung 15. August 2024:

Die Gemeindekasse weist darauf hin, dass zum 15. August 2024 die 3.Rate der Grundsteuer 2024 und die 3. Rate der Gewerbesteuervorauszahlung 2024 zur Zahlung fällig werden. Die Höhe der Rate entnehmen Sie bitte dem entsprechenden Grundsteuer- bzw. Gewerbesteuerbescheid. Zur Einhaltung des Fälligkeitstermins achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Überweisung der Beträge bis spätestens 15.August 2024.

Folgende Bankverbindungen stehen für Ihre Zahlung zur Verfügung:

•Sparkasse Offenburg/Ortenau (IBAN: DE14 6645 0050 0088 6004 84, BIC: SOLADES1OFG)
•Volksbank eG (IBAN: DE05 6649 0000 0078 1035 07, BIC: GENODE61OG1)

Für Teilnehmer des SEPA-Lastschriftverfahrens: Bitte nicht überweisen! Die fällige Rate wird automatisch von Ihrem Konto abgebucht. Sofern die Beträge nicht fristgerecht bezahlt werden, entstehen nach den Regelungen der Abgabeordnung automatisch Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des rückständigen Betrages je angefangenen Monat (=ab dem Tag nach der Fälligkeit!). Sollten die fälligen Beträge nicht in den nächsten Tagen auf ein Konto der Verwaltung eingehen und die Gemeindekasse zusätzlich Mahnungen versenden müssen, entstehen Mahngebühren, die auch durch den Pflichtigen zu bezahlen sind. Es besteht Erhebungspflicht, einen Ermessensspielraum hat die Gemeinde Kappelrodeck dabei nicht. Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren: Mit der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren ersparen Sie sich und der Gemeinde erheblichen Überwachungs- und Verwaltungsaufwand. Den Vordruck für das SEPA-Lastschriftmandat finden Sie auf der Homepage www.kappelrodeck.de unter der Rubrik Rathaus & Gemeinderat / Bürgerservice / Formulare / Gemeindekasse.

Bitte beachten Sie: Da der Gemeindekasse das SEPA-Mandat im Original vorliegen muss, können Übersendungen per Telefax oder Email nicht berücksichtigt werden. Bitte Sie deshalb den ausgefüllten und unterschrieben Vordruck auf postalischem Wege oder geben ihn direkt bei uns ab.

 
Einsatz des privaten Kraftfahrzeuges zur Schülerbeförderung – Nicht alle Wohnbezirke können wirtschaftlich gleichermaßen gut an den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angebunden werden. Für Wohnbereiche, in denen keine oder keine zumutbaren Verbindungen mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder Schülerbussen vorhanden sind, wird deshalb für die Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges ein Fahrtkostenzuschuss gewährt.
Für die Zuschussgewährung beim Einsatz privater Kraftfahrzeuge ist aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen ein Genehmigungsverfahren erforderlich. Für Schüler, die in Kappelrodeck oder Waldulm zur Schule gehen, können die Eltern bei der Gemeinde Kappelrodeck als Schulträger diese Anträge stellen. Es gelten folgende Bedingungen, die auf der Internetseite des Landratsamtes Ortenaukreis www.ortenaukreis.de unter Dienstleistungen – Schülerbeförderung – „Beförderungskosten beim Einsatz des privaten Kfz zur Schülerbeförderung beantragen“ abrufbar sind.

  1. Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten

- Auszug -

  • § 3 Mindestentfernung

(1) Als notwendige Beförderungskosten gelten die Fahrtkosten
c) für Schüler der Grundschulen: ab einer Mindestentfernung von 2 km.
d) für Schüler der Hauptschulen, Werkrealschulen, Gemeinschaftsschulen (ab Klasse 5) Realschulen, Gymnasien, Berufseinstiegsjahre, Vorqualifizierungsjahre Arbeit/Beruf (VAB), Berufsfachschulen, Berufskollegs, Berufsaufbauschulen, Berufsoberschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien sowie für Schüler ab Klasse 5 der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt Lernen: ab einer Mindestentfernung von 3 km.
(2) Die Mindestentfernung nach Abs. 1 Buchst. c) bis e) bemisst sich nach der kürzesten öffentlichen Wegstrecke zwischen Wohnung und Schule.

  • § 9 Zumutbare Wegstrecke zur Haltestelle

(1) Sofern durch die Benutzung mehrerer Verkehrsmittel zusätzlich Kosten entstehen, werden Schülern i.S. von § 3 Abs. 1 Buchst. c) bis e) diese zusätzlichen Beförderungskosten nur erstattet, wenn die Wegstrecke zwischen Wohnung und Haltestelle oder zwischen Haltestelle und Schule mehr als 1,5 km beträgt.

  1. Ergänzende Richtlinien für das Abrechnungs- und Erstattungsverfahren

Frist für die Antragsstellung der Genehmigung: Schüler oder Erziehungsberechtigte müssen innerhalb von zwei Wochen nach Schuljahresbeginn bzw. Beförderungsbeginn die Genehmigung beim Schulträger beantragen.

Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie bei der zuständigen Sachbearbeiterin im Rathaus Kappelrodeck, Helga Fischer (Tel. 07842 802-23, E-Mail: fischer(@)kappelrodeck.de).

 
Achertalhalle Kappelrodeck und Pfarrberghalle Waldulm - Hallenferien. Während der Sommerferien bleibt die Achertalhalle vom 25.07. bis 18.08.2024 geschlossen. Für die Hallenferien der Pfarrberghalle ist diese ab dem 29.07.2023 bis 11.08.2024 geschlossen. In diesem Zeitraum erfolgen notwendige Grundreinigungs- und Unterhaltungsarbeiten.
 
Anwohnerbenachrichtigung / Mitteilung Gleisumbau Bereich Bahnhof Kappelrodeck und Bereich Lammhof Strecke Achern – Ottenhöfen - Die Zürcher Bau GmbH wurde seitens der SWEG Schienenwege GmbH mit der Erneuerung der Gleise/Weichen auf der Strecke Achern-Ottenhöfen beauftragt. Die Baumaßnahme findet an unterschiedlichen Stellen auf der Strecke Achern- Ottenhöfen statt. Darunter auch im Bereich Bahnhof Kappelrodeck.
Die Arbeiten wurden wie folgt eingeplant:
Abschnitt: Bereich Bahnhof Kappelrodeck und Bereich Lammhof–
Umbauzeitraum: 05.08.-28.08.2024 (Arbeitszeiten 06:00-22:00 Uhr)
Bereich Lammhof Kappelrodeck – 05.08.-12.08.2024
Bereich Bahnhof Kappelrodeck – 12.08.-28.08.2024
Während diesen Arbeitszeiten kann es zu Behinderungen/Straßensperrungen rund um die Baustelle kommen. Die Bahnübergänge Richard-Lenk-Str. (Zeitraum: 19.08.- 21.08.2024) sowie den Bahnübergang Herrenmatte (Zeitraum: 22.08.-24.08.2024) müssten wir in den vor genannten Zeiträumen vollsperren. Eine Umleitung wird ausgeschildert. Ebenso wird eine Lärmbelästigung nicht ganz ausgeschlossen sein, sowie eine eventuelle Ausleuchtung des Baufeldes ausreichend mit Flutlicht. Wir sind bestrebt, die entstehende Lärmbelastung/Verkehrsbehinderungen auf ein Minimum zu reduzieren. Es wird ausschließlich modernstes Gerät eingesetzt, jedoch kann aufgrund zu bewältigender Aufgaben auf große Geräte nicht verzichtet werden. Zürcher Bau GmbH Robert-Zürcher-Straße 1-6; 77974 Meißenheim; Tel.: 07824/ 6465-0.

 
Ortsverwaltung Waldulm – Die Ortsverwaltung Waldulm ist vom 12.08.2024 bis 30.08.2024 geschlossen.

 
Waldmeisterfest in Rosheim – Am Donnerstag, 15. August 2024, findet im Rosengarten in Rosheim das Waldmeisterfest statt. Ab 10 Uhr wird eine Verkostung von Wein und anderen Getränken mit Waldmeister angeboten. Für leibliche Wohl wird darüber hinaus über die Mittagszeit mit geräucherter Lende und Pommes frites sowie Würstchen mit Brot und abends am 17 Uhr mit Flammkuchen gesorgt. Den ganzen Tag über werden Rosenstöcke, Rosensträuße und Arrangement zum Verkauf angeboten.

 
Mit deer E-Carsharing zum Flughafen. Alle Urlauber, die zum Flughafen Baden-Baden, Stuttgart oder Frankfurt müssen, können nun eine Einweg-Fahrt mit dem E-Carsharing-Fahrzeug am Marktplatz Kappelrodeck buchen und das Auto am Flughafen stehen lassen. Der E-Carsharing-Betreiber deer GmbH holt das Auto dort wieder ab. Natürlich kann das E-Carsharing auch für eine Rückfahrt vom Flughafen nach Hause gebucht werden. Alle Buchungen erfolgen über die deer Handy-App. Weitere Informationen unter www.deer-mobility.de

 

Bearbeitungsdauer Reisepässe - Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Bearbeitungsdauer für Reisepässe bei der Bundesdruckerei in Berlin derzeit ca. acht Wochen beträgt. Wir empfehlen allen Reisenden dringend, Ihre Reisepässe auf Gültigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig zu erneuern. Für Reisende, die kurzfristig einen neuen Reisepass benötigen, besteht die Möglichkeit eines Expresspasses. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Gebühren für diesen Service anfallen. Sollten Sie weiter Fragen haben oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie bitte das Bürgerbüro (buergerbuero(@)kappelrodeck.de oder Tel: 07842-802-40).

 
Bürgertreff KaM-In – Marktplatz 108
Anmeldungen unter +49 173 75 45 474

 
Freitag, 02. August

15 bis 17 Uhr offener Spieletreff für alle. Viele Spiele sind vorhanden, weitere können mitgebracht werden.

 
Samstag, 03. August

Deutsch für Ukrainerinnen und Ukrainer – macht Sommerpause.

 
Sonntag, 04. August

Deutsch für Ukrainerinnen und Ukrainer – macht Sommerpause.

16 Uhr „Die Schönheit der Linie“ Vernissage: Arabische Kalligraphie mit Aisha Youssef

 

Montag, 05. August

Lernzeit: „Deutschkurs „Erste Worte + ABC“ macht Sommerpause.

Lernzeit: „Hausaufgaben & mehr“ - von der Grundschule bis zum Beruf macht Sommerpause.

 
Müllabfuhr:

 

Kappelrodeck:

Montag, 05. August – Gelber Sack
Dienstag, 06. August – Grüne Tonne
Mittwoch, 07. August – Graue Tonne

 

Waldulm:

Montag, 05. August – Gelber Sack
Montag, 05. August – Graue Tonne

 

Außenbereich: 

Dienstag, 06. August - Sackmüllabfuhr
 

Tourist-Information

 
Freitag, 02. August

15 Uhr Kellerbesichtigung mit kleiner Weinprobe im Winzerkeller Hex vom Dasenstein

19:30 Uhr Öffentliche Probe des Musikvereins Trachtenkapelle Waldulm: Berggasthaus Zur Einkehr in Waldulm. Tischreservierung empfohlen


Samstag, 03. August

15 Uhr Sommer im Weinberg: geführte Weinwanderung. Info: www.waldulmer.de

18 Kurgartenfest mit großer Illumination, Musik und Bewirtung der Freiwilligen Feuerwehr Waldulm


Sonntag, 04. August

10 Uhr Kurgartenfest der Freiwilligen Feuerwehr Waldulm mit Musik und Bewirtung


Dienstag, 06. August

19 Uhr Nordic-Walking-Training. Treffpunkt: Parkplatz Firma Ossola

19 Uhr Geführte Mountainbike-Tour mit den ausgebildeten Bike-Guides des Ski-Club Kappelrodeck Treff: Realschulhof


Mittwoch, 07. August

15 Uhr Kellerbesichtigung mit kleiner Weinprobe in der Waldulmer Winzergenossenschaft eG


Donnerstag, 08. August

8:30 Uhr Nordic-Walking-Training. Treffpunkt: Parkplatz Firma Ossola

9:30 Uhr „Wandern mit andern – unterwegs mit Albert“: Überraschungstour. Anmeldung: bis Mittwoch 12 Uhr, Tel. 07842 80210


Freitag, 09. August

15 Uhr Kellerbesichtigung mit kleiner Weinprobe im Winzerkeller Hex vom Dasenstein

20:30 Uhr 65. Bockbierfest des Musikvereins Trachtenkapelle Kappelrodeck. Konzert „Viera Blech“.  VVK Bürgerbüro Kappelrodeck, info(@)mv-kappelrodeck.de


Samstag, 10. August

19:00 Uhr 65. Bockbierfest: Traditioneller Fassanstich, Konzert Kultband „Frogrock“


Sonntag, 11. August

11:00 Uhr 65. Bockbierfest: Unterhaltungskonzerte der Trachtenkapellen und Musikvereinen aus der Region

14.00 Uhr 16. IRUS Cup Einachser Rennen


Alle Veranstaltungen unter www.achertal.de

 

Vereinsbekanntmachungen

 
Freiw. Feuerwehr Abt. Kappelrodeck Jugend die nächste Probe der Jugendfeuerwehr findet am Freitag, 02.08., um 19 Uhr statt.

 
FILM- UND FOTO CLUB KAPPELRODECK – Sommerpause bis Montag, den 16. September.

 
Freiw. Feuerwehr Abt. Kappelrodeck – Die nächste Probe der Freiw. Feuerwehr findet am Mittwoch, 07.08., um 20.00 Uhr statt. Treffpunkt beim Gerätehaus.

 
Freiw. Feuerwehr Abt. Kappelrodeck – Die nächste Probe der Gruppe 3 findet am Donnerstag, 08.08., um 20 Uhr statt. Treffpunkt beim
Gerätehaus.

 

Schützenverein "Rodeck" e.V. Kappelrodeck Schützenhaus - Bogenschießen und Kugelschützen - Donnerstags von 18:00 Uhr bis 20 Uhr. Im Anschluss gemütliches Zusammen sitzen.