Gemeinde Kappelrodeck

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Veröffentlichung
im Achertäler
Heimatboten vom:

Bebauungspläne 

1. Änderung des Bebauungsplanes "Birkköpfel" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Bekannmachung

Zeichnerischer Teil

Textteil

Begründung

18.10.2024

7. Änderung des Bebauungsplanes "Eichenwäldele - alter Bereich" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

01 Satzung

02 Zeichnerischer - Teil

03 Schriftlicher Teil

04 Begründung

05 Artenschutzrechtliche Prüfung

15.11.2024
Flächennutzungspläne 
siehe unten 
Flurbereinigungen 

Derzeit sind keine Bekanntmachungen veröffentlicht

 

Satzungen 

Derzeit sind keine Bekanntmachungen veröffentlicht

 
Umlegungen 

Derzeit sind keine Bekanntmachungen veröffentlicht

 
Weitere Amts- und Vereinsbekanntmachungen 
Siehe Bekanntmachungen unter "Neues aus dem Rathaus" 
09.08.2022

Sperrung der Grillstellen in den Wäldern im Ortenaukreis wegen akuter Waldbrandgefahr

Aufgrund der seit Wochen anhaltenden Trockenheit verbunden mit weiterhin sehr hohen Temperaturen hat sich die Waldbrandgefahr im Ortenaukreis verschärft. Da auch in den nächsten Tagen keine Wetteränderung zu erwarten ist, hat der Ortenaukreis heute eine Allgemeinverfügung erlassen und alle Feuer- und Grillstellen im Wald bis auf Widerruf gesperrt. „Leider lassen uns die Wetterprognose und der ausbleibende Regen keine andere Wahl. Ab sofort ist die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald und in einer Entfernung bis zu 100 Metern zum Wald, einschließlich mitgebrachter Grills, verboten“, erklärt Waldwirtschaftsamtsleiter Hans-Georg Pfüller, der zusätzlich appelliert, das ohnehin vom 1. März bis 31. Oktober geltende Rauchverbot im Wald weiterhin strikt zu beachten. „Bereits eine einzelne achtlos weggeworfene Zigarette kann verheerende Folgen haben“, so Pfüller.

 

Wer einen Wald- oder Vegetationsbrand entdeckt, wird gebeten, diesen umgehend der Feuerwehr über die Notrufnummer 112 zu melden und im Bedarfsfall auch die anrückenden Einsatzkräfte zum Brandort zu lotsen.
Dabei sollten – wenn möglich – die folgenden Informationen angegeben werden:

 

  • Wo genau brennt es?
  • Wie groß ist die Brandfläche?
  • Ist es ein Bodenfeuer oder brennen auch bereits die Wipfel der Bäume?
  • Wie kommt die Feuerwehr am günstigsten zum Brandort?
  • Wo sind Wasserentnahmestellen?
  • Wenn möglich, bitte vor Ort bleiben, damit die Brandstelle für die Feuerwehr erkennbar ist.
  • Selbst löschen nur dann, wenn dies möglich ist und eine Eigengefährdung ausgeschlossen werden kann!