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Veröffentlichung | |
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Bebauungspläne | |
1. Änderung des Bebauungsplanes "Birkköpfel" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB | 18.10.2024 |
Flächennutzungspläne | |
siehe unten | |
Flurbereinigungen | |
Derzeit sind keine Bekanntmachungen veröffentlicht |
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Siehe Bekanntmachungen unter "Neues aus dem Rathaus" |
Gemeinde Kappelrodeck baut bei Cyber-Risiken vor
Mit der zunehmenden Digitalisierung von gemeindlichen Einrichtungen und der Verwaltung steigt für die Gefahr von Cyber-Angriffen auf diese kritische Infrastruktur. „Wir verfügen aber beispielsweise auch über weitreichende sensible Daten unserer Bürger und Betriebe, von der Geburt bis zum Tod“, so Bürgermeister Stefan Hattenbach. Deshalb sei digitale Sicherheit ein wichtiges Thema im Datenschutz, aber auch in der Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur der Gemeinde. „Konkret hatten wir im letzten Jahr bereits mehrere Angriffe zu verzeichnen, die glücklicherweise allesamt abgewehrt werden konnten“, so Hattenbach. Mit einer entsprechenden IT-Sicherheitsinfrastruktur und Mitarbeiterschulungen begegne man dieser wachsenden Gefahr. Diese ist real, wie auch Anfang März klar wurde, als die Stadtverwaltung Rastatt Ziel eines Cyberangriffs war, dessen Auswirkungen in der täglichen Arbeit der Verwaltung bis heute spürbar sind. Die digitalen Systeme sind weiter abgeschaltet, wann die Stadtverwaltung wieder „am Netz“ und normal erreichbar sein wird, ist zurzeit nicht absehbar. Zur zusätzlichen Absicherung dieser Attacken hat die Gemeinde sich nun gegen CyberRisiken versichert. Diese Absicherung gilt für Schadenersatzansprüche Dritter sowie bei vorsätzlich verursachten Schäden. Auch für eigene Aufwendungen der Gemeinde in einem Schadensfall wie z.B. Forensik, Datenwiederherstellung, als auch Mehrkosten durch beispielsweise Lohndienstleistungs- und Umrüstungsarbeiten sind abgedeckt.
Als Sicherheitsmaßnahme wurde in diesem Zug auch ein am Bedarf ausgerichtetes Rechte- und Rollenkonzept und für alle relevanten Systeme und Anwendungen eingeführt, berichtet Daniel Huber, der für die IT des Gemeinde Verantwortung trägt. Hierfür wurde das so genannte „need to know“ – Prinzip umgesetzt – jeder Mitarbeiter hat nur auf die Daten und Programme Zugriff, welche er auch für seine Tätigkeit benötigt. Weiterhin ist der Zugriffsschutz ein wichtiges Thema. Jede Arbeitsstation muss durch eine angemessene Authentifizierung gesichert sein. Auch das Aufbewahren von Sicherungen der Daten spielt eine große Rolle.
Um die Cyber-Versicherung beim Badischen Gemeindeversicherungsverbandüberhaupt abschließen zu können, wurde ein simulierter Angriff, ein so genannter Cyberscan, durchgeführt – erfolglos. Und damit auch als Nachweis für die Gemeinde, dass die digitalen Hausaufgaben gemacht sind. Dennoch gilt es für die Verantwortlichen, am Thema dranzubleiben, damit die Versicherung im Idealfall nie zum Einsatz kommen muss.