Gemeinde Kappelrodeck

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Veröffentlichung
im Achertäler
Heimatboten vom:

Bebauungspläne 

1. Änderung des Bebauungsplanes "Birkköpfel" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Bekannmachung

Zeichnerischer Teil

Textteil

Begründung

18.10.2024

7. Änderung des Bebauungsplanes "Eichenwäldele - alter Bereich" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

01 Satzung

02 Zeichnerischer - Teil

03 Schriftlicher Teil

04 Begründung

05 Artenschutzrechtliche Prüfung

15.11.2024
Flächennutzungspläne 
siehe unten 
Flurbereinigungen 

Derzeit sind keine Bekanntmachungen veröffentlicht

 

Satzungen 

Derzeit sind keine Bekanntmachungen veröffentlicht

 
Umlegungen 

Derzeit sind keine Bekanntmachungen veröffentlicht

 
Weitere Amts- und Vereinsbekanntmachungen 
Siehe Bekanntmachungen unter "Neues aus dem Rathaus" 
18.10.2024

1. Änderung des Bebauungsplanes "Birkköpfel" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Öffentliche Bekanntmachung
der Gemeinde Kappelrodeck
Bekanntmachung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Birkköpfel, 1. Änderung“


Der Gemeinderat der Gemeinde Kappelrodeck hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.09.2024 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „Birkköpfel, 1. Änderung“ gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB ist nicht enthalten.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften ergibt sich aus dem abgedruckten Lageplan.

 

 

Der Bebauungsplanentwurf vom 07.08.2024 und der Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften vom 07.08.2024, jeweils mit Begründung vom 07.08.2024 werden gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 21.10.2024 bis einschließlich 08.11.2024

unter https://www.kappelrodeck.de/de/rathaus-gemeinderat/oeffentliche-bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Zusätzlich liegen die o. a. Unterlagen in diesem Zeitraum bei der Gemeinde Kappelrodeck, Hauptstraße 65, 77876 Kappelrodeck, öffentlich aus.

Innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bei der Gemeinde abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@kappelrodeck.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Kappelrodeck, den 15.10.2024

Stefan Hattenbach
Bürgermeister
 
Zeichnerischer Teil
Textteil
Begründung